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Antrag im Finanzausschuss am 7. März 2011
Hundesteuer
Bitte um Auskunft
Zur Abstimmung der Gemeindevertretung über die Neuregelung der Hundesteuer im letzten Jahr stellten Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag, der mit der Begründung des Kämmerers des Amtes abgelehnt wurde, dass dies nicht ginge. Hundesteuer wäre eine Luxussteuer und Ermäßigungen seien nicht möglich. Diese Auskunft war offenbar falsch.
Hundesteuerermäßigungen sind für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialge-setzbuch II (SBG II) oder Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder diesen einkommensmäßig gleich gestellten Personen (Billigkeitserlass nach § 163 oder § 227 der Abgabenordnung) durchaus möglich und üblich. In uns vorliegenden Satzungen kann auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Ermäßigung um 50 % beantragt werden. Die Ermäßigung gilt nur für den ersten Hund. Beispiele hierzu finden sich auf folgenden Websei-ten:
http://www.meldebox.de/Hundesteuer/befreiung.php
http://www.hundeinfoportal.de/pinneberg_hundesteuer.php#hundesteuerermaessigung
http://hundeinfoportal.de/flensburg_hundesteuer.php#hundesteuerermaessigung
Die Hundesteuer fällt nach dem Grundgesetz in die Kategorie der "Steuern mit örtlich bedingtem Wir-kungskreis" (seit der Finanzreform 1969 "örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern") und wird als reine Gemeindesteuer geregelt. Damit liegt es auch in der Hand der Gemeinden, Regelungen über Ermäßigung zu treffen.
Wir bitten um Auskunft darüber, ob unsere Information, dass eine Hundesteuerermäßigung durchaus im Ermessen der Gemeindevertretung liegt richtig ist. Falls unsere Informationen stimmen, bitten wir um Auskunft darüber, warum wir damals falsch informiert wurden.
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