Antrag zur Kreistagssitzung am 8. März 2007
Ausgleichszahlungen
Die Kreisverwaltung fertigt jährlich rückwirkend ab 2006 einen schriftlichen Bericht über die Ein- und Ausgänge der Ausgleichszahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft an. Der Bericht wird den Fraktionen unaufgefordert zugestellt. Insbesondere ist jährlich auch der aktuelle Stand des Ausgleichskontos aufzuführen.
Begründung
Bei Eingriffen in Natur und Landschaft muss ein Ausgleich geschaffen werden. Ist dieser nicht möglich, so ist eine Zahlung zu leisten. Das Konto für diese Zahlungen wird von der Kreisverwaltung geführt. Die Verwendung dieser Gelder sollte offen gelegt werden. Die Fraktionen haben ein Recht darauf, einmal im Jahr die Vorgänge über Ein- und Ausgang mit Herkunftsangabe und Verwendung zu erfahren.
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