Antrag zur Kreistagssitzung am 27. Oktober 2005
Solarboot Ratzeburger See
In den Regelungen für den Bootsverkehr auf den Ratzeburger Seen werden die im Folgenden zitierten und unterstrichen gekennzeichneten Passagen gestrichen:
§ II. Absatz 1. Für Wasserfahrzeuge/Wassersportgeräte, die mit Windkraft (ohne Verbrennungshilfsmotor) und/oder Elektromotor (Höchstleistungsgrenze sind 3.000 W) angetrieben werden, deren Länge über alles 8,00 m nicht übersteigt, und für die ein genehmigter Liegeplatz oder eine verkehrssichere genehmigte Steganlage an den Ratzeburger Seen und der Wakenitz nachgewiesen wird, sind Benutzungserlaubnisse mit einer Laufzeit von längstens bis zu 10 Jahren -01.01.2004 bis 31.12.2013- zu erteilen.
Begründung
Die derzeit gültige Regelung bevorteilt die Ratzeburger Seeschifffahrt als einzigen Betreiber größerer Schiffe. Das kann, soweit es verbrennungsmotorbetriebene Schiffe betrifft, auch akzeptiert werden. Für umweltfreundliche Antriebsarten wie Solarenergie ist die Beschränkung jedoch nicht angebracht. Sie verhindert, dass zukunftsweisende und sich ideal in das Konzept des sanften Tourismus einpassende Technologien wie die Solarschifffahrt beim Personenverkehr auf den Seen zum Zuge kommen und sich ausbreiten können. Vielmehr sollte auch anderen Betreibern die Möglichkeit eingeräumt werden, solarbetriebene Schiffe mit über den bisher festgelegten Kapazitäten einzusetzen.
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