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Antrag zur Kreistagssitzung am 24. Juni 2004
Einsparung von Energiekosten an Schulen
Die Kreisverwaltung schließt mit einer Firma einen Beratervertrag zur Einsparung von Energiekosten an den kreiseigenen Schulen ab. Als Eckpunkte werden vereinbart: 1. Die Entlohnung der Firma erfolgt nicht aus Kreismitteln, sondern anteilmäßig aus den Einsparungen. 2. Schulen und Hausmeister sind durch die Auszahlung von Anteilen der Einsparungen zu motivieren. 3. Der Rest der Einsparungen wird reinvestiert. Weitere Einzelheiten werden zwischen Verwaltung und Beraterfirma abgestimmt.
Begründung
Die Kreisverwaltung hat vor knapp einem Jahr einen Energiemanager eingestellt. Dieser kann und soll wohl auch nicht allein Maßnahmen zum Energiesparen in den Schulen durchführen, er könnte aber die Tätigkeiten einer Beraterfirma begleiten und beaufsichtigen. Vorbild für den vorliegenden Antrag sind Erfahrungen des Kreises Stormarn mit Energiesparmaßnahmen durch einen Beratervertrag. Die Inhalte des Vertrages waren u. a.: 35% der Einsparungen gingen an die Beraterfirma, jeweils 10% erhielten Hausmeister und Schulen zur freien Verfügung, 3. 45% wurden reinvestiert.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg könnte die Inhalte in etwa übernehmen. Der Kreis Stormarn hat im Verlauf von sieben Jahren nach eigenen Angaben 300.000 Euro eingespart. Nach Ablauf des Beratervertrags werden die Einsparungen weiterhin wirksam sein und die Haushalte der Schulen und damit die Kreiskasse direkt entlasten. Neben der Einsparung von Geld fällt auch die Vermeidung von Kohlendioxid beträchtlichen Ausmaßes ab und kann als Beitrag zum Klimaschutz gewertet werden.
Unter den Fachbegriffen Contracting und Controlling werden schon in vielen Landkreisen und Städten Deutschlands Energiesparmaßnahmen nach dem Muster des vorliegenden Antrags durchgeführt.
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