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Antrag zur Kreistagssitzung am 23. Juni 2005
Asylbewerberleistungen
Die Fraktionen von Bündnis 90 die Grünen und SPD beantragen:
1. AsylbewerberInnen in Gemeinschaftsunterkünften und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen erhalten zur Deckung des notwendigen Bedarfes die Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistungen oder Geldleistungen im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes § 3 (2).
2. Bei der anstehenden Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft Gudow werden die Mindeststandards für die Unterbringung des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein eingehalten.
Begründung
1. Die bisherige Praxis AsylbewerberInnen allein nur Sachleistungen zu gewähren erweist sich nicht als sinnvoll. Hierbei werden die besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Kulturen nicht berücksichtigt und es kommt zu Unstimmigkeiten zwischen den Trägern und Bewohnern der Unterkünfte. In anderen Kreise Schleswig-Holsteins erfolgen die Leistungen bereits als Geldleistung. Weiterhin soll es AsylberberInnen auf Wunsch auch möglich sein Sachleistungen zu erhalten.
Eine Eigenverantwortlichkeit der Deckung des notwendigen Bedarfes führt auch dazu, das AsylberwerberInnen Eigeninitiativen ergreifen können, um sich hier zu integrieren.
2. Unabhängig davon, dass die vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein vorgeschlagenen Mindeststandards keine rechtliche Verbindlichkeit haben, sollten sie im Sinne einer menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen berücksichtigt werden, wobei es sich um Mindeststandards handelt. Hierüber hinausgehende Unterbringungs- und Qualitätsmerkmale sind ausdrücklich erwünscht.
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