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Antrag zur Kreistagssitzung am 2. November 2006

Kreismedienzentrum
 

Der Kreis trennt sich von seinem zentralen Medienzentrum in Ratzeburg nur unter der Bedingung, dass die Medien an zwei zentrale Schulen im Kreis verteilt werden und eine kompetente Betreuung an diesen Schulen gesichert wird. Zur Sicherung der Betreuung richtet der Kreis an das Bildungsministerium in Kiel die Forderung, für die zentralen Schulen jeweils eine Planstelle zur Verfügung zu stellen.

Die Versorgung der übrigen Schulen im Kreis mit Medien wird von den Planstellen aus an den neuen Medienzentren abgewickelt. Als Orte für die neuen Medienzentren sollten Ratzeburg und Geesthacht dem Land vorgeschlagen werden. Die Zuständigkeit der neuen Medienzentren für die übrigen Schulen sollte vom Kreis organisiert werden. Mittel für die Materialien müssen beim Schulträger eingefordert werden.

Begründung

Eine Auflösung des Kreismedienzentrums ohne Plan für die Weiterführung des vorhandenen Materials würde den Funktions-Verlust des wertvollen Medien-Bestandes zur Folge haben. Weiterhin würde eine Auflösung des Kreismedienzentrums ohne Festschreibung des zukünftigen Umgangs mit Medien das Aus der Medienversorgung für alle kleineren Schulen bedeuten. Damit fällt der Kreis pädagogisch und technisch weit hinter die gängigen Standards zurück.

Die einfache Auflösung des Medienzentrums würde weitere negative Konsequenzen nach sich ziehen, z. B.:

  • Nur wenige Schulen im Kreis können auf die Nutzung des Medienzentrums verzichten.
  • Das Medienangebot des Landes ist gegenüber dem bisherigen des Kreises nur rudimentär.
  • Viele Schulen können das Medienangebot des Landes nicht nutzen.
    Eine dynamische Aufstockung mit aktuellen Medien entfällt.
  • Um bei Schließung des Medienzentrums das bisherige Niveau zu halten, werden die Lehrer gezwungen, Medien illegal zu nutzen.
  • Bei fehlendem Medienzentrum werden die Kosten multiplikativ auf die Schulträger verschoben.

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