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Antrag zur Kreistagssitzung am 19.06.03
Photovoltaikanlagen auf allen geeigneten Gebäuden des Kreises
Der Kreistag möge beschließen, dass auf allen öffentlichen im Besitztum des Kreis befindlichen Gebäuden mit geeigneter Dachkonstruktion zeitlich abgestuft beginnend am 1.10.03 bis spätestens 31.12.07 Photovoltaikanlagen eingerichtet werden. Vor dem Beginn der Einrichtung von Anlagen ist eine Prüfung der Gebäude auf Eignung vorzunehmen.
Begründung
Die derzeit zur Erzeugung von Strom vorwiegend genutzten fossilen Energieträger weisen einen relativ hohen Schadstoffaustoß auf. Die Schadstoffe belasten mit verheerenden Folgen die Gesundheit der Menschen, die Böden und das Klima. Mit fossiler Energie betriebene Kraftwerke haben einen Wirkungsgrad von weniger als 40 Prozent. Der nicht genutzte Anteil wird in Form von Wärme an die Umwelt abgegeben. Hinzu kommt, dass die Vorräte der fossilen Energieträger begrenzt und in wenigen Jahrzehnten erschöpft sind. Die Nutzung der Sonnenenergie hingegen ist schadstofffrei und unbegrenzt möglich. Sonnenenergieanlagen arbeiten mit einem Wirkungsgrad von über 90 Prozent. Es besteht die Notwendigkeit, langsam aber stetig von der Nutzung der fossilen auf die solare Energie umzusteigen. Alle Bereiche, auch der Kreis Herzogtum Lauenburg, sind aufgerufen, ihren Beitrag dazu zu leisten.
Voraussetzung zur Nutzung von Photovoltaik ist eine nach Süden ausgerichtete und nicht beschattete Dachfläche. Am einfachsten ist die Montage bei Pfannendächern. Der gewonnene Strom kann zur Einspeisung und Hausnutzung (z. B. bei Schulen) herangezogen werden. Solaranlagen werden staatlich gefördert. Die derzeitige Einspeisungsvergütung von 0,457 € pro KWh ist für 20 Jahre gesetzlich festgeschrieben, sinkt aber in jedem Jahr ein wenig. Zur Zeit sind die Preise von Solarmodulen besonders günstig. Die Kosten für die Montage betragen etwa die Höhe eines Jahresertrages. Eine Solaranlage ist praktisch wartungsfrei, so dass keine weiteren Folgekosten entstehen.
Die Finanzierung von Photovoltaikanlagen kann über Eigenmittel oder Kredite bzw. gemischt erfolgen. Der Bau einer Solarstromanlage kann so veranschlagt werden, dass dem Kreis keine Kosten entstehen, dafür aber nach einer gewissen Zeit Erträge bringt. In den ersten Jahren werden die Erträge zum Begleichen des Kredites verwendet. Nach dem Begleichen erwirtschaften die Anlagen einen Gewinn. Die vom Staat geförderte Laufzeit einer Anlage beträgt 20 Jahre. Über die gesamte Laufzeit ist mit einer Rendite von 3 bis 5 Prozent zu rechnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Photovoltaikanlagen eine Vorbildfunktion und einen Pioniercharakter zum Bau weiterer Anlagen ausüben würden.
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