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Antrag zur Kreistagssitzung am 18.09.03 (ersetzt Antrag vom 19. Juni 2003)
Photovoltaikanlage auf der Kreisberufsschule
Der Fachdienst Hochbau der Kreisverwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Entwicklungskonzeptes II für die Kreisberufsschule in Mölln die Errichtung einer Photovoltaikanlage (Solarstrom) in einer Größe von mindestens 40 kWp zu planen und umzusetzen. Des weiteren wird der Fachdienst beauftragt, bis spätestens 31.12.03 eine Liste aller weiteren kreiseigenen Gebäude mit geeigneten Dachflächen zum Bau von Photovoltaikanlagen anzufertigen. Der Kreistag entscheidet im Jahr 2004 im ersten Quartal über den Bau weiterer Anlagen.
Begründung
Die derzeit zur Erzeugung von Strom vorwiegend genutzten fossilen Energieträger weisen einen relativ hohen Schadstoffaustoß auf. Die Schadstoffe belasten die Gesundheit der Menschen, die Böden und das Klima. Mit fossiler Energie betriebene Kraftwerke haben einen Wirkungsgrad von weniger als 40 Prozent. Der nicht genutzte Anteil wird in Form von Wärme an die Umwelt abgegeben. Hinzu kommt, dass die Vorräte der fossilen Energieträger begrenzt und in wenigen Jahrzehnten erschöpft sind. Die Nutzung der Sonnenenergie hingegen ist schadstofffrei und unbegrenzt möglich. Sonnenenergieanlagen arbeiten mit einem Wirkungsgrad von über 90 Prozent. Es besteht die Notwendigkeit, langsam aber stetig von der Nutzung der fossilen auf die solare Energie umzusteigen. Alle Bereiche, auch der Kreis Herzogtum Lauenburg, sind aufgerufen, ihren Beitrag dazu zu leisten.
Voraussetzung zur Nutzung von Photovoltaik ist eine nach Süden ausgerichtete und nicht beschattete Dachfläche. Am einfachsten ist die Montage bei Pfannendächern. Der gewonnene Strom wird ins Netz eingespeist. Solaranlagen werden staatlich gefördert. Die diesjährige Einspeisungsvergütung beträgt 0,457 € pro KWh. Sie bleibt über einen Zeitraum von 20 Jahren konstant. In jedem folgenden Einstiegsjahr Jahr sinkt die Vergütung um 5 Prozent. Zur Zeit sind die Preise von Solarmodulen besonders günstig. Die Kosten für die Montage betragen etwa die Höhe eines Jahresertrages. Eine Solaranlage ist praktisch wartungsfrei, so dass keine weiteren Folgekosten entstehen.
Die Finanzierung von Photovoltaikanlagen kann über einen Kredit so veranschlagt werden, dass dem Kreis keine Kosten entstehen. Im Gegenteil erbringen die Einnahmen aus der jährlichen Einspeisevergütung einen Gewinn. Der jährliche Ertrag beträgt für eine 40 kWp-Anlage einem Angebot der Kreissparkasse zufolge pro Jahr über eine Laufzeit von 20 Jahren mindestens 2000 Euro.
Es wird darauf hingewiesen, dass vom Kreis errichtete Photovoltaikanlagen eine Vorbildfunktion und einen Pioniercharakter zum Bau weiterer Anlagen für Gemeinden und auch Privatanleger ausüben.
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