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Antrag zur Kreistagssitzung am 9. Dezember 2010
Keine Laufzeitverlängerung für das AKW Krümmel
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag fordert die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag von Schleswig-Holstein auf, sich für die Rücknahme der vom Bundestag beschlossenen Laufzeitverlängerung für das AKW Krümmel einzusetzen.
Begründung:
Das AKW Krümmel ist ein Siedewasserreaktor der ältesten Baulinie. Darin wird Atomstrom mit einer Technik erzeugt, die nicht mehr den Ansprüchen der Sicherheit für die Bevölkerung entspricht. Immer wieder ist es im AKW zu Störfällen gekommen, die teilweise nicht vertretbare Ausmaße und Auswirkungen für die Bevölkerung angenonmen haben.
Ältere Atomkraftwerke melden weitaus häufiger sicherheitsrelevante Defekte als neue. Dies belegt eine im Frühjahr 2010 vom Bundesumweltministerium ertellte Statiksik für die Jahre 1993 bis 2008.
Dazu kommt, dass bei einer Verlängerung der Laufzeiten die Kapazität des Zwischenlagers erhöht werden müsste. Für eine solche Maßnahme fehlt aber bis jetzt die Genehmigung.
Eine Laufzeit-Verlängerung für das AKW Krümmel bis voraussichtlich 2033 ist rechtlich unzulässig und unverantwortlich. Deshalb fordert der lauenburgische Kreistag die Landesregierung eindringlich auf, sich für die Rücknahme der Laufzeitverlängerung einzusetzen.
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