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Antrag zum Kreistag am 8. Oktober 2015
Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Anlässlich des prognostizierten starken Anstiegs der Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Unterbringung und Betreuung zu entwickeln.
Das Konzept muss die besonderen Bedürfnisse dieser Jugendlichen berücksichtigen, insbesondere auf traumatisierte Jugendliche eingehen können und Sprachbarrieren überwinden helfen, u. a. mit Hilfe von Sprachmittlern. Sowohl bei den Trägern als auch im Jugendamt muss die Fortbildung und Schulung der MitarbeiterInnen vorgehalten werden, insbesondere wenn sie die Amtsvormundschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling übernehmen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss über möglicherweise schon vorhandene Träger im Kreis zu berichten, die in der Lage sind, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und zu betreuen.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu berichten, wie es gelingen kann, geeignete BürgerInnen für die Übernahme der Einzelvormundschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zu gewinnen, zu qualifizieren und zu begleiten (analog der Suche nach Pflegefamilien).
Begründung
Die Zahl der Flüchtlinge, ist stark ansteigend. In der Zukunft werden auch immer mehr Flüchtlinge unter 18 Jahren unbegleitet in den Kreis kommen und hier in Obhut genommen. Die bisherigen Kapazitäten für eine Inobhutnahme sind nicht ausreichend und müssen dringend vergrößert bzw. dem Bedarf angepasst werden. Hierfür braucht es ein umfassendes Konzept, das den besonderen Bedürfnissen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gerecht wird.
Der Erfahrungsaustausch mit dem in Ostholstein zuständigen Träger Deutscher Kinderschutzbund e.V., KV Ostholstein kann hierbei nützlich sein. Eine Zusammenarbeit mit dem Vormundschaftsverein Lifeline bietet sich an, zumal diese Unterstützung in Aussicht stellt.
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