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Antrag zur Kreistagssitzung am 8. Oktober 2015
Klage im Konsolidierungsverfahren
Der Kreis Herzogtum Lauenburg zieht seine Klage zur Erhebung der Schulkostenbeiträge für die Förderzentren Steinfeld, Mölln, und Hachede, Geesthacht, gegen die Kommunen des Kreises, re-präsentativ vertreten durch die Gemeinde Düchelsdorf, zurück.
Anstelle der Klage tritt der Kreis in Verhandlungen mit dem Land zur Neufassung bzw. Modifikation des Konsolidierungsvertrages.
Begründung
1. Die Klage wurde in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht verloren. Es ist völlig offen, ob das Widerspruchsverfahren Erfolg hat. Bei einer Fortsetzung des Klageweges werden Kapazitäten bei den Mitarbeitern der Kreisverwaltung in Anspruch genommen, die dringend woanders benötigt werden. Dazu kommen Kosten, die eingespart werden können.
2. Die veranschlagten Einnahmen für die Schulkostenbeiträge in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro hätten schon in 2013 in die Konsolidierung einfließen müssen. Bis zur Rechtskraft selbst bei einem möglichen Prozessgewinn vergeht weitere Zeit, so dass de facto der Konsolidierungsvertrag durch Nichteinhaltung außer Kraft gesetzt ist. Schon dieser Sachverhalt erfordert Neuverhandlung. Ansonsten bedeutet er Vertragsbruch.
3. Die Klage passt nicht in die Zeit von Verhandlungen zwischen Kreis und Kommunen zur Klärung der Finanzbeziehungen. Die schon begonnenen und weiter im Blick befindlichen Gespräche mit den Kommunen werden durch die Kostenforderungen des Kreises brüskiert. Sowohl bei der Umschichtung von Schulkosten von den Kommunen in Richtung Kreis wie auch bei der Erhöhung der Kreisumlage und der Änderung der Richtlinien bei der Kitaförderung hat die Gesamtheit Kreis keinen Gewinn.
4. Die Verschiebung von Geldern von den Kommunen zum Kreis ist rein symptomatisches Handeln und benennt nicht, bzw. reagiert nicht auf die Ursachen der Finanzmisere. Ursachen und Verantwortung liegen so gut wie allein bei Land und Bund. Deshalb müssen über einen Austausch mit dem Land neue Lösungen gesucht werden.
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