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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herzogtum Lauenburg

Antrag zum Kreistag am 8. Dezember 2011

Asbesttransporte von Wunstorf-Luthe nach Rondeshagen und Ihlenberg

Asbestfasern führen bereits in sehr geringen Konzentrationen bei Einatmung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu schweren Krebserkrankungen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vom Land Niedersachsen geplanten Transporte von hochgiftigem Asbestmüll in und durch unser Kreisgebiet mit Risiken für die Bevölkerung verbunden sind.

Der Kreistag des Herzogtum Lauenburg begrüßt daher das Bestreben der Gemeinde Rondeshagen und einer ihrer betroffenen Bürger, die vom Land Niedersachsen geplanten Asbestmülltransporte aus Wunstorf-Luthe auf die Sondermülldeponie Rondeshagen gerichtlich zu verhindern.

Der Landrat wird beauftragt, auch seine rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen, um den beabsichtigten Transport von asbestbelasteten Böden aus einer Erddeponie in Wunstorf-Luthe durch das Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg zu den Deponien in Rondeshagen und Ihlenberg (MV) zu verhindern einschließlich der Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Begründung:

Nach den Plänen des Landes Niedersachsen sollen in den nächsten Wochen ca. 187 000 qm asbestdurchsetztes Erdreich von einer abgedeckten Lagerstätte bei Wunstorf-Luthe über mehr als 200 km in die Deponien in Rondeshagen und Ihlenberg bei Lübeck transportiert werden.

Die zu bewegenden Erdmassen sollen ca. 7.700 LKW-Ladungen ausmachen. Bis vor kurzem durfte nach den entsprechenden Richtlinien derartige Asbesterde nur in sogenannten Big-Bags verpackt unter Luftabschluss transportiert und gelagert werden. Nunmehr erlaubt eine Änderung der Richtlinie auch den relativ offenen Transport der dekontaminierten Erde auf Muldenkippern, wobei das Kippgut lediglich durchfeuchtet und mit einer Schaumschicht und einer Plane bedeckt sein soll.

Ob bei einem derartigen Transport und vor allem beim Entladen in Rondeshagen und Ihlenberg Asbestfasern in die Umgebungsluft geraten und durch Wind verbreitet werden können, ist bislang nicht ausreichend erforscht worden. Die bisher durchgeführten Versuchs- und Messfahrten fanden nicht unter realistischen Bedingungen statt, weil es sich um Probematerial vom äußeren Rand der bisher mit Erde überdeckten Lagerstätte handelte. Wie sich das wahrscheinlich sehr viel stärker mit Asbest belastete Material aus den inneren Bereichen der bisherigen Lagerstätte beim LKW-Transport und beim Abschütten verhalten wird, ist daher nicht bekannt.
Asbestfasern sind seit langem dafür bekannt, bei einer Aufnahme über die Atemluft schwerste Erkrankungen der Lunge und des Brust- und Bauchfellbereiches hervorrufen zu können. Ein Grenzwert, bei der eine Luftbelastung mit Asbestfasern unbedenklich wäre, existiert nicht. Schon geringste Konzentrationen können somit z.B. Krebs auslösen.

Vor diesem Hintergrund ist der beabsichtigte Transport, der auch unser Kreisgebiet und die Umgebung der Deponie in Rondeshagen unmittelbar betrifft, nicht zu vertreten. Es gibt für ihn auch keinen zureichenden Grund, weil die Asbesterde bislang in der mit Erdreich abgedeckten Lagerstätte in Wunstorf-Luthe nach Expertenansicht ausreichend sicher deponiert ist. Allein wirtschaftliche Interessen an der Erschließung der bisherigen Lagerungsfläche als Gewerbegebiet sind für die Behörden in Niedersachsen für den Abtransport ausschlaggebend.

Aus diesen Gründen ist der Transport durch und die Lagerung in unserem Kreis mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern.

 

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