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Antrag zum Kreistag am 6. Oktober 2016
Schießanlage Hundebusch
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur vollständigen Klärung aller noch offenen Fragen die sofortige einstweilige Einstellung des Schießbetriebes auf der Tontaubenschießanlage Hundebusch zu veranlassen.
Die offenen Fragen umfassen dabei die Bodenbelastung des gesamten umgebenden Areals und deren Auswirkungen auf Umwelt, Natur und menschliche Gesundheit sowie weitere Analyse-Maßnahmen unter Einbeziehung der Untersuchung von Grundwasser und Feldfrüchten.
Rede zum Antrag von Kornelia Mrowitzky
Ich möchte zunächst Herrn Dr. Mager danken, dass er uns kurzfristig einen aktualisierten Sachstand zur Schießanlage Hundebusch zur Verfügung gestellt hat und wir begrüßen sehr, dass die Verwaltung dabei ist, offene Fragen zur Schießanlage zu klären.
Allerdings ist dies noch nicht abgeschlossen; denn aktuelle Untersuchungen stehen noch aus, wie die Untersuchung der Wirkungspfade Boden-Nutzpflanze sowie eine aktualisierte Boden- und Grundwasseruntersuchung.
Durch inzwischen vorliegende neue Erkenntnisse haben sich weitere Komplikationen bezüglich der Bodenverhältnisse ergeben.
Und so haben wir daher unseren Antrag noch einmal geändert.
Wir sehen keine „Entwarnung“ bezüglich der in ca. 40 Jahren Schießbetrieb angesammelten Kontamination, aber noch viele ungeklärte Punkte.
Schon 2004 weist ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung darauf hin, dass im Umkreis einer Fläche von 250 m im Halbkreis vor dem Schießstand Wurfscheibenreste (die
bis 2006 noch hochgiftig waren!), Patronenbecher und das Bleischrot unkontrolliert liegen bleiben und sich die Bleianreicherung auf viele Tonnen belaufen.
Ein Sachverständigengutachten aus jenem Jahr bescheinigt eine schädliche Bodenveränderung und hält neben regelmäßigen Kontrollanalysen auch technische und bauliche Maßnahmen für notwendig, die ein Einsammeln des Bleischrotes ermöglichen.
Da diese technischen/baulichen Maßnahmen zum Einsammeln des Bleischrotes auch nach 2004 nicht durchgeführt worden sind, hat sich die Schadstoffansammlung seither nur erheblich vermehrt, so dass wir hier de facto mit einer wilden Sondermülldeponie konfrontiert sind - und das in einem landschaftlich, touristisch und aus Sicht des Naturschutzes äußerst sensiblen Gebiet.
Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat sich intensiv mit den Interessenskonflikten und der Problemlage der Schießanlage befasst.
Ich war wiederholt auf der Anlage und habe auch mit den Schützen selbst gesprochen, um mir ein vollständiges Bild zu machen. Im offenen und freundlichen Gespräch wurden mir dabei auch Einblicke in das Vereinsleben der Schützen gewährt. Ich verstehe das Anliegen der Wurftauben-Schützen daher, ihren Sport weiter wie bisher ausüben zu wollen.
Bedauerlicherweise bin ich hier aber weder auf einen Lösungsvorschlag bezüglich der jahrzehntelangen Kontamination und etwaige Überlegungen zur Sanierung gestoßen, noch auf Ansätze, wie die weitere Kontamination in Zukunft verhindert werden sollte.
Erwähnen möchte ich noch, dass - anders als immer wieder in der Öffentlichkeit argumentiert - das jagdliche Schießen hier eben nicht trainiert wird. Das Schießen mit Bleischrot ist für Jäger in Schleswig-Holstein inzwischen verboten. Würde man mit Stahlschrot auf der Schießanlage Hundebusch schießen, würde der Stahlschrot das Blei entkapseln, weshalb dies aus Gefahrengründen unterbleibt.
Auch sollte nicht vergessen werden, dass der Kreis bisher keinerlei Einnahmen durch die Schießsportanlage generiert.
Der Ankauf der Liegenschaft war ja nicht zuletzt erfolgt, um bestehende Missstände besser in den Griff zu bekommen. Damals war man der Ansicht, dass von der Schießanlage erhebliche störende Lärmemissionen in den Naherholungsraum und das Naturschutzgebiet Salemer Moor und angrenzende Wälder ausgingen.
Dies bestätigt im Übrigen ja auch der aktuelle Brief des Bürgermeisters der Gemeinde Salem, der Ihnen allen vorliegt. Auch er beklagt die enorme Lärmbelästigung
und sieht im Schießbetrieb eine Störung der weiteren touristischen Entwicklung seiner Gemeinde.
Man wusste beim Ankauf der Fläche, dass die Umgebung der Schießanlage durch Bleischrote und Wurftaubenreste stark belastet war. Auch bestand Einigkeit darüber, dass der Schießbetrieb den Interessen der Kreisforsten und der Weiterentwicklung des Naturparks Lauenburgische Seen entgegensteht.
Das Anliegen, den Schießbetrieb in umweltfreundlichere moderne Anlagen zu verlegen und nichts zu unternehmen, was den bestehenden Zustand verlängern könnte, wurde von allen geteilt. Der Beschluss, das Vorkaufsrecht des Kreises auszuüben, erfolgte einstimmig in der Sitzung des Betriebsauschusses am 14.03.2013.
Unter den derzeitigen unveränderten baulich-technischen Bedingungen, angesichts der seit vielen Jahren bekannten Gefährdungslage und unter Berücksichtigung der noch zu ermittelnden Risiken, halten wir die weitere Duldung des Schießbetriebs für nicht verantwortbar und sehen in der einstweiligen Stilllegung des Schießbetriebes bis zur Klärung aller offenen – auch juristischen Fragen - die einzig richtige Konsequenz.
Änderungsantrag von CDU und FDP
Die Kreisverwaltung wird gebeten, den Wurftaubenclub Hundebusch e.V. zur Vorlage eines Konzeptes aufzufordern, wie ein Spielbetrieb des Vereins unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mit Blick auf mögliche Belastungen von Boden und Grundwasser am bestehenden Standort fortgeführt werden kann. Die Kreisverwaltung wird zudem gebeten, dem Verein im Rahmen ihrer Zuständigkeiten beratend zur Seite zu stehen und diesen über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Der Änderungsantrag wurde mit der Mehrheit von CDU, FDP und SPD angenommen:
34 Ja, 8 Enthaltungen
Wir Grünen haben die Formulierung zum Weitermachen auf dem bestehenden Standort abgelentt, da nicht nur Schäden durch Blei auf kreiseigenen Flächen entstehen, sondern weil wir den Standort grundsätzlich für ungeeignet halten. Er lieget mitten in Naturschutz und FFH-Gebieten und im Erhlungsraum vieler Besucher des Kreises. Wir meinen, dass der Club auch seinen Fortbestand an einem passenden Platz hinbekommen kann.
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