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Antrag zum Kreistag am 6. Oktober 2016

Verpachtung von kreiseigenen landwirtschaftlichen Flächen an Bio-Landwirte

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für die zukunftsfähige, nachhaltige und umwelt-schonende Bewirtschaftung der kreiseigenen landwirtschaftlichen Flächen zu entwickeln. Ziel muss es sein, dass diese Flächen langfristig zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen und die im Kreisgebiet ohnehin vorhandene Gewässerbelastung nicht weiter zunimmt. Dazu sollen kreiseigene landwirtschaftliche Flächen bevorzugt an Betriebe verpachtet werden, die die Flächen biologisch oder extensiv bewirtschaften.

Begründung

Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Flächenanteil des Ökolandbaus in Deutschland auf 20 Prozent steigen. Alle Kommunen - so auch der Kreis Herzogtum Lauenburg - sind in der Pflicht, diese Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen und umzusetzen. Dies gilt ebenso für das Ziel der Bundesregierung zur Erhöhung des Flächenanteils im ökologischen Landbau. Hierzu kann der Kreis durch eine bevorzugte Verpachtung an Bio-Betriebe einen wichtigen Beitrag leisten. Für Einwohner und Besucher unseres Landkreises ergeben sich aus der Förderung des ökologischen Landbaus vielfältige Vorteile:
• Förderung der Artenvielfalt im Bereich Fauna und Flora durch Bewahrung der natürlichen Lebensräume im Rahmen einer vielfältigen Bio-Landwirtschaft
• Erhaltung und Schaffung von Dauergrünland mit Beweidung und damit erhöhte CO²-Speicherung
• Förderung der Unterhaltung einer kleinteiligen Landwirtschaft mit vielfältigen Fruchtfolgen und hohem Erlebniswert in der Landschaft und damit auch Förderung der touristischen Attraktivität des Landkreises
• Schutz von Fließgewässern und Trinkwasserkörpern vor Dünger- und Pflanzenschutz-mitteleinträgen, wie z. B. Glyphosat
• Verbesserung der Bodenstruktur
• Förderung und Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft (z. B. durch Erhalt alter Haustierrassen)
• Förderung und Erhaltung bäuerlicher Strukturen und damit Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
• Befriedigung der enormen Nachfrage nach Bio-Produkten in Deutschland durch Stärkung der heimischen Produktion

Rede zum Antrag von Kornelia Mrowitzky

Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist Eigentümer über land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen in nicht unerheblicher Größe.
In Artikel 14 Abs. 2 Satz 1 unseres Grundgesetzes heißt es “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Der Kreis als öffentlicher Eigentümer sollte in jeder Hinsicht auch eine Vorbildfunktion erfüllen.
Im Zusammenhang mit der Verpachtung seiner Flächen könnte er - abgesehen von der Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte - seine Einflussmöglichkeiten noch mehr nutzen als bisher, um gesamtgesellschaftliche Herausforderungen und Ziele mit einzubeziehen.
Dazu kann die Schaffung von Arbeitsplätzen mit Perspektive gehören, eine Bereicherung des strukturschwachen ländlichen Raums durch Kultur- oder Bildungsangebote oder eine Verbesserung der Nahversorgung und somit der Infrastruktur in den Dörfern.
Ebenso gehört dazu aber auch die Aufgabe, den immensen und rasch fortschreitenden Verlust der
Biodiversität zu stoppen, das stille Verschwinden von einst häufig vorkommenden Mitgeschöpfen, wie Rebhuhn, Feldlerche, Kiebitz und Hase.
In ihrer “Zukunftsstrategie ökologischer Landbau" hat die Bundesregierung, namentlich CSU-Agrarminister Schmidt, den Ausbau der Bio-Landwirtschaft auf 20 Prozent der Fläche in Deutschland als wichtiges Ziel formuliert.
Hier hat der Kreis als Flächeninhaber eine besondere Verantwortung, um an der Umsetzung mitzuwirken.
Eine der größten Herausforderungen unserer Zukunft wird sein, unbelastetes Wasser auch in Zukunft zur Verfügung stellen zu können.
Trinkwasserversorger warnen seit langem davor, dass es immer schwieriger wird, Problemstoffe, die einmal im Rohwasser angekommen sind, herauszufiltern und ein immer größerer technischer Aufwand betrieben werden muss, der mit entsprechenden Kosten einhergeht und auch irgendwann an die Grenzen seiner Möglichkeiten kommt.
In großen Teilen unseres Kreisgebietes ist der Grundwasserkörper bereits jetzt gefährdet durch zu hohe Nitratwerte, unsere Seen eutrophieren aufgrund der zu hohen Phosphateinträge, (hier sei nur beispielhaft
der Schaalsee genannt), unsere Grundwassermessstellen weisen zum Teil besorgniserregende Pestizidwerte auf. Die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die für 2015 einen guten ökologischen Zustand unserer Gewässer vorsah, haben wir weit verfehlt .
Ob und wann wir diese Ziele überhaupt erreichen, hängt weitgehend davon ab, wie entschlossen und konsequent wir sie verfolgen - und das können wir auch auf kommunaler Ebene.
Im Sinne einer gerechten und transparenten Vorgehensweise bei der Vergabe der Pacht-Flächen ist es daher schlüssig, nachvollziehbare Kriterien zugrunde zu legen, die abgesehen von wirtschaftlichen Aspekten auch die gesamtgesellschaftlichen Problemlagen und Aufgabenstellungen des Kreises mit berücksichtigen und die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen erhalten und sichern helfen.
Unser Antrag soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Flächen im Kreisbesitz "enkeltauglich" zu bewirtschaften, damit unsere Nachkommen auch in 100 Jahren noch in dieser Region ein lebenswertes Umfeld mit unzerstörter Natur und großem Erholungswert genießen können.

Abstimmung

Ausschussverweisung: 20 Ja, 22 Nein
Antrag: 19 Ja, 23 Nein

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