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Antrag zur Kreistagssitzung am 6. März 2014
Konnexität und die Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben
1. Der Lauenburgische Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass das Defizit der Erstattungen für Aufgaben aus der Sozialgesetzgebung des Bundes über die letzten sechs Jahre mehr als 177 Millionen Euro beträgt. Der Lauenburgische Kreistag fordert das Land auf, sich über eine Bundesratsinitiative an den Bund zu wenden, die Frage der man-gelhaften Erstattung von Bundesaufgaben anzumahnen und auf Beseitigung zu dringen. Der Lauenburgische Kreistag fordert Land und Bund auf, kurzfristig neue Verfah-ren bzw. Gesetze zu entwickeln, die eine reale, umsetzbare und den Grundsätzen der Konnexität genügende Lastenverteilung zum Ziel haben.
2. Der Lauenburgische Kreistag richtet diese Forderung zusätzlich sowohl an die Bun-desregierung direkt als auch an die kommunalen Spitzenverbände mit der Bitte um Unterstützung unter Aufzeigung der Diskrepanz zwischen Aufgabenerteilung und Aufgabenerstattung.
3. Der Lauenburgische Kreistag beauftragt die Verwaltung zu klären, ob bezüglich der mangelhaften Wahrung der Konnexität Verfassungsrecht gebrochen wird. Das Er-gebnis ist dem Haupt-/Innenausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen, spätestens bis zur Sommerpause vorzulegen.
Begründung
Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist über den Zeitraum der letzten 10 Jahre in ein nicht selbst verschuldetes Defizit geraten, das aus eigener Kraft nicht mehr zu beheben ist.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat im Rahmen eigener Sparbemühungen die finanzielle Basis insbesondere bei den Selbstverwaltungsaufgaben soweit eingeengt, dass eine ange-messene Gestaltung von freiwilligen Leistungen nicht mehr möglich ist.
Der fehlende Finanzspielraum für den Rahmen von Entscheidungen der kommunalen Selbst-verwaltung verstößt nach Auffassung von Gutachtern des Landkreistages gegen die Verfassung.
Als Folge der finanziellen Not werden auch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung durch zusätzliche Aufgaben und fehlende Mittel übermäßig stark belastet. In vielen Fällen haben die Mitarbeiter bezüglich der an sie gestellten Anforderungen unter erhöhten personellen Belastungen zu leiden.
Auch die kreisangehörigen Kommunen, insbesondere die Städte, werden in den Sog der Fi-nanznot gezogen. Über eine überzogene Kreisumlage haben sie die Aufgaben des Bundes im Sozialbereich mitzufinanzieren, was den Sinn der Kreisumlage konterkariert.
Für die Misere werden die Falschen bestraft, also nicht die Verursacher, sondern die sozial Schwachen, die Kommunen und die Mitarbeiter staatl. Einrichtungen, aber auch die Akteure in gemeinnützigen Verbänden und Vereinen.
Schließlich kann das Konsolidierungsgesetz nicht die richtige Antwort auf die Finanzmisere sein, weil eine Begleichung der Defizite in der Höhe der Leistungsdefizite des Bundes durch eigene Spar- bzw. Umschichtungsmaßnahmen nicht mehr möglich ist und die Selbstverwaltung in die Handlungsunfähigkeit führt.
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