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Antrag zur Kreistagssitzung am 5. November 2009
Kreiskulturarbeit rechtssicher und zukunftsfest ausrichten
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landrat wird beauftragt, die Kreiskulturarbeit zukunftsfest auszurichten. Hierzu gehört die Wahrung der Kreiskulturarbeit als wirkungsvolle Selbstverwaltungsaufgabe.
Begründung:
Der Kreistag hat vor fünf Jahren beschlossen, seine Kreiskulturarbeit umfänglich durch die Stiftung Herzogtum Lauenburg wahrnehmen zu lassen. In der letzten Kreistagssitzung der Wahlperiode 2003-2008 erfolgte eine Festlegung auf weitere fünf Jahre. Diese Entscheidung war in der Politik und unter Kulturschaffenden nicht unumstritten, rechtlich aber wohl vertretbar. Zwischenzeitlich ist eine Veränderung eingetreten. Der Kreis darf den Inhalt seiner kommunalen Selbstverwaltung nicht durch Abstoßen oder Nichtwahrnehmung seiner ureigensten Aufgaben aushöhlen. Wenn er seine kreislichen Aufgaben auf andere überträgt, muss er sich Einwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten vorbehalten, um eine dem Wohl der Kreiseinwohner verpflichtete Durchführung der Kreiskulturarbeit zu sichern.
Anderenfalls ist er der Gefahr ausgesetzt, von Kulturanbietern, die den Aufgabenübernehmer nicht für neutral und unbefangen halten, verklagt zu werden und wegen fehlender Steuerungsmöglichkeiten des Kreises als neutraler Hoheitsträger zu unterliegen. Um hier Kosten abzuwenden, um dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung bei gleichzeitiger Absicherung der Kreiskulturarbeit Rechnung zu tragen, ist eine rechtssichere Aufstellung der Aufgabenwahrnehmung angezeigt.
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