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Antrag zur Kreistagssitzung am 5. März 2009

Baumschutz an Straßen

Der Kreistag ermächtigt die Naturschutzbehörde des Kreises, Verhandlungen mit den Straßenbauämtern mit dem Ziel zu führen, die Eingriffe in den Baumbestand an den Rändern der Landes- und den Bundesstraßen mit der Naturschutzbehörde abzustimmen. Der Kreistag fordert die Naturschutzbehörde auf, darauf hinzuwirken, dass an Straßenrändern keine Bäume mehr gefällt werden dürfen, die weder verkehrsgefährdend sind noch aus sonstigen Gründen aus der Landschaft entfernt werden müssen. Das Fällverbot gilt auch für gesunde Bäume an Kreisstraßen.

Begründung:

Bei den Pflegearbeiten an den Straßenrändern der Landes- und Bundesstraßen werden regelmäßig große, gesunde und schön gewachsene Bäume entfernt, für deren Beseitigung es keinen sicherheitstechnischen und naturschutzfachlichen Anlass gibt. Diese Bäume, Schmuckstücke der Landschaft, dienen nach der Fällung allein dazu, in den Heizwerken dänischer Unternehmen verwendet zu werden. In Pauschalverträgen zwischen Straßenämtern und ausführenden Firmen werden letztere ermächtigt, nach eigenem Ermessen Stammholz beliebiger Menge zu entnehmen. Die Entnahme richtet sich nicht nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Es werden mehr Bäume entnommen als nachwachsen. Eine Fortsetzung der Fällmaßnahmen in dem bisherigen Umfang wird nach einigen Jahren zu einer Verarmung der Landschaft und einer Minderung des Erholungswertes führen.

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