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Antrag zur Kreistagssitzung am 5. März 2009
Für den Erhalt der Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute
Der Kreistag spricht sich gegen jede Veränderung des Schleswig-Holsteinischen Sparkassengesetzes aus, die Dritten eine Beteiligung an öffentlich-rechtlichen Instituten ermöglicht.
Begründung:
Die Sparkassen sind selbstständige Unternehmen in kommunaler Trägerschaft, mit der Aufgabe, eine angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungsschichten und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Die Sparkassen unterstützen die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Wichtig ist die Gemeinwohlorientierung und die Verankerung vor Ort mit einem dichten Filialnetz.
Im Hamburger Rand gibt es jedoch Begehrlichkeiten der privaten Hamburger Sparkasse. Seit Jahren versucht sie, Marktanteile in Schleswig-Holstein zu erobern.
Dies kann die HASPA aber nur durch eine Änderung des schleswig-holsteinischen Sparkassengesetzes erreichen.
Das lehnen wir GRÜNEN ab. Wir wollen die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute erhalten, - zu 100%.
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