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Antrag zur Kreistagssitzum am 30. Oktober 2008

Bahnbetrieb auf der Strecke Büchen-Hamburg

Der Kreis fordert das Land Schleswig-Holstein auf, die Benachteiligungen auf der Bahnstrecke Büchen-Hamburg aufzuheben und ein am Bedarf ausgerichtetes Angebot für die Regionalbahn und den Regionalexpress einzurichten.

Der Kreis drängt insbesondere darauf, dass die folgenden Punkte erfüllt werden:

  • Organisation des Betriebes für den Regionalexpress mit dem Ziel, dass Verspätungen nur noch in Sondersituationen vorkommen.
  • Etablierung eines halbstündigen Taktes des Regionalexpress in der Rushhour.
  • Gestaltung des Betriebes der Regionalbahn derart, dass der Schülertransport in dem erforderlichen Maß garantiert ist, bzw. Bestellung eines Ersatzes.
  • Anschlusssicherung an den Regionalexpress für die die Bahnen aus Richtung Lübeck über Mölln und Ratzeburg in Büchen

Begründung

Die unzureichende Bestückung der Strecke Hamburg-Büchen mit Zügen und innerbetriebliche Organisationsmängel haben für viele Fahrgäste katastrophale Folgen. Dazu gehören Verspätungen, Wartezeiten und überfüllte Waggons. Der Betrieb ist derzeit teilweise so desolat, dass Züge gar nicht am Ziel ankommen und auf halber Strecke umkehren. Die auf der Seite Mecklenburg-Vorpommerns verbesserten Angebote im Bahnverkehr verpuffen im Nichts, wenn nicht auf der Seite Schleswig-Holsteins eine entsprechende Ergänzung eingepasst wird.

Eine Benachteiligung des Kreises zeifgt sich insbesondere darin, dass die Verbindung über Büchen nicht gleichrangig zu den Achsen Itzehoe-, Kaltenkirchen- und Oldesloe-Hamburg gestaltet wird. Hat das Land auf den westlich und nördlich Hamburgs gelegenen Strecken einen gleichbleibenden bis verbesserten Betrieb errichtet, so wird im Osten Kapazität abgebaut.

Die dargestellten Mängel im Zugverkehr bedeuten auch eine wirtschaftliche Benachteiligung des östlichen Kreisgebietes. Sie haben zudem zur Folge, dass wieder mehr Menschen auf das Auto angewiesen sind. Die klimatische Entwicklung und andere Gründe verlangen aber eine Reduzierung des individuellen Personenverkehrs.

Die Streichung von Zügen auf der Regionalbahnstrecke ist gerechtfertigt, wenn die Züge nicht ausgelastet sind. Davon darf aber nicht der Schülerverkehr betroffen sein. Sollte die Schülerbeförderung mit Bussen günstiger sein, so muss der Kreis auf eine Kostenbeteiligung durch das Land drängen.

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