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Antrag zur Kreistagssitzung am 23. September 2010

Google Streetview

Der Kreistag möge beschließen:

Der Landrat wird beauftragt,

1. Widerspruch gegen die Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch den Internetdienstleister  „Google streetview“  gegenüber der Google Inc./USA bzw. der Google Germany GmbH an datenschutzrechtlich bedenklichen kommunalen Einrichtungen/Orten (z. B.  Verwaltungsgebäuden, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Spielplätzen, Krankenhäusern, Kinderwohnheimen, Asylbewerberunterkünften etc.) und Widerspruch gegen die Speicherung aller kommunalen Geräte mit W-LAN mit ihrer Kennung und ihrem Verschlüsselungsstatus zu erheben;

2. Betreiber von Einrichtungen im Sinne von Nr. 1 zur Erhebung des Widerspruchs gegenüber der Google Inc./USA bzw. der Google Germany GmbH aufzufordern;

3. Bürger im Internetauftritt des Kreises und in sonst geeigneter Weise auf das Recht und die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen privater Liegenschaften gegenüber der Google Inc./USA bzw. der Google Germany GmbH und gegen das Speichern von Geräten mit W-LAN mit ihrer Kennung und ihrem Verschlüsselungsstatuts hinzuweisen;

4. falls bereits datenschutzrechtlich bedenkliche Daten im Kreis Herzogtum Lauenburg durch „Google street view“ und das Scannen von W-LAN Netzen erhoben wurden, die Google Inc./USA bzw. die Google Germany GmbH zur Löschung dieser Rohdaten aufzufordern.

Begründung:

Bekanntermaßen kann man mit Internetdienstleistungen sehr viel Geld verdienen.

Aus diesem Grund hatte der Branchenriese Google damit begonnen, auch im Kreis Herzogtum Lauenburg mit speziell dafür ausgerüsteten Fahrzeugen 360°-Aufnahmen von allen verfügbaren öffentlichen Straßen für seinen Internetdienst „Google streetview" anzufertigen.

Mit den hohen 360°-Kameras ist Google in der Lage auch über Zäune, Hecken und Mauern in öffentliche Einrichtungen, private Wohnungen oder Gärten zu blicken und dabei nicht nur unter touristischen Gesichtspunkten interessante, sondern auch datenschutzrechtlich bedenkliche Daten zu erheben.

Dadurch könnten Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre der betroffenen Anwohner, Nutzer oder Besucher direkt gefährdet sein.

Diese Aufnahmen bzw. deren Veröffentlichung fallen deshalb aus Sicht unserer Fraktion als personenbezogene Daten unter datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit von Verwaltungsgebäuden, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Spielplätzen, Krankenhäusern, Kinderwohnheimen, Asylbewerberunterkünften etc. fordern wir, dass der Kreis Herzogtum Lauenburg einen diesbezüglichen Widerspruch für seine datenschutzrechtlich bedenklichen Einrichtungen einlegt.

Zugleich soll die Kreisverwaltung auch andere Betreiber solcher Einrichtungen sowie die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls über ihre Widerspruchsmöglichkeiten informieren.

Die Erfassung der Straßen für Street View ist derzeit unterbrochen worden, da die Google-Software in den Spezialfahrzeugen nicht nur Bildaufnahmen machte, sondern zeitgleich sämtliche WLAN-Netze in der direkten Umgebung erfasste.

Nicht nur „Google street view“ selbst begegnet datenschutzrechtlichen Bedenken, auch das Scannen von Geräten mit W-LAN mit ihrer Kennung und ihrem Verschlüsselungsstatus erscheint bedenklich. Dadurch kann Google eine Deutschlandkarte mit unverschlüsselten W-LAN- Zugängen erstellen. Auch können dadurch Pay-Load-Daten und Daten, die die Kommunikation selbst beträfen, gespeichert werden.

Niemand weiß wirklich, was Google mit diesen Daten anstellen will. Der Konzern wurde deshalb im Frühjahr von Datenschützern und Politik aufgefordert, diese Praxis einzustellen, die Software zu ändern und erst dann mit der Erfassung der Straßen fortzufahren.

Inzwischen hat Google aufgrund des Drucks von Daten- und Verbraucherschützern sowie der Politik die Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt und zugesagt, den Dienst Street View in Deutschland erst dann freizuschalten, wenn alle fristgemäß eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.

Die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten müssen vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen.

Privates muss privat bleiben. Jeder Bürger muss das Recht behalten, über die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu entscheiden. Gleiches muss auch für alle datenschutzrechtlich bedenklichen Einrichtungen im Kreis Herzogtum Lauenburg gelten.

Als Landkreis sollten wir deshalb die sich bietende Chance des Widerspruchs nutzen und auf unserem Internetportal und in sonst geeigneter Weise die Bürgerinnen und Bürger umfassend über ihre Möglichkeiten zum Widerspruch informieren.

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