Antrag zur Kreistagssitzung am 23. September 2010
Landesrahmenvertrag und Eingliederungshilfe
Der Kreistag möge beschließen:
Begründung:
Die Kündigung des Landesrahmenvertrages SGB XII Für Schleswig-Holstein hat insbesondere bei den Leistungserbringern große Unsicherheiten hinterlassen. Bis heute gibt es keine gesicherten Erkenntnisse, um welche Inhalte es konkret geht bzw. welche Konsequenzen sich für alle Beteiligten, insbesondere auch die betroffenen behinderten Personen sich daraus ergeben. Da die Einrichtungen der Verbände auf eine gewisse Planungssicherheit angewiesen sind, sollten die beabsichtigten Inhalte und Konsequenzen der Änderung des Landesrahmenvertrages möglichst schnell bekannt gemacht werden.
Mit der Übertragung der Aufgaben der Eingliederungshilfe vom Land auf die Kreise ist die gemeinsame Koordinierungsstelle der Landkreise für soziale Hilfen geschaffen worden. Die Kosoz ist eine sinnvolle Einrichtung und wurde auch von der Mehrheit der Fraktionen im Kreistag mitgetragen. Die geographische Ferne erschwert jedoch die Kontrolle der Kosoz durch die Politik. Anderseits ist manchmal unklar, ob die Erfordernisse und Wünsche der Behindertenarbeit aus den einzelnen Kreisen in der Kosoz auch ankommen. Dazu bedarf es zunächst der Formulierung, was im Sozialausschuss in den nächsten Wochen geschehen sollte.
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