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Antrag zur Kreistagssitzung am 23. September 2010

Kommunalfinanzen bis 2020

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag fordert mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein Peter Harry Carstensen und an die Bundeskanzlerin Angela Merkel das Land und den Bund auf, die Kommunen für die nächsten 10 Jahre finanziell abzusichern und insbesondere nicht mit weiteren Kosten zu belasten. Im Einzelnen werden der Ministerpräsident und die Kanzlerin gebeten, dafür zu sorgen, dass 

  • die finanzielle Ausstattung der Kommunen sichergestellt ist, um deren Handlungsfähigkeit und die kommunale Daseinsvorsorge in Eigenverantwortung zu garantieren.
  • die im Grundgesetz Artikel 28 verankerte Selbstverwaltungsgarantie nicht durch einen Mangel an finanzieller Ausstattung unterhöhlt wird.
  • die durch die gesetzlich verankerte Schuldenbremse bis 2020 im Land einzusparenden Gelder nicht an die Kommunen weitergereicht werden und dass der finanzielle Schutz der Kommunen in die Länderverfassung aufgenommen wird.
  • die durch das vom Verfassungsgericht Schleswig-Holstein bis 2014 auferlegte Urteil zur Änderung der Verwaltungsstruktur eingesparten Gelder zu 100 Prozent bei den Kommunen verbleiben.
  • die durch die Steuerrechtsänderungen im Bund der Jahre 2007-2009 bedingten finanziellen Einbußen der Kommunen in Schleswig-Holstein von insgesamt über 280 Millionen Euro jährlich voll ausgeglichen werden.


Begründung:

Der deutsche Städtetag hat die erwarteten Schulden für die Kommunen inzwischen auf über 15 Milliarden Euro beziffert. Dieser Betrag steigt unaufhörlich. Vom Anstieg der Verpflichtungen werden auch die Kommunen im Kreis Herzogtum Lauenburg betroffen sein.

Die Schulden der Kommunen im Land betragen insgesamt über 2,9 Milliarden Euro. Die dem Land bis 2020 auferlegte Schuldenbremse gilt nicht für die Kommunen. Deshalb ist zu erwarten, dass das Land und der Bund die Aufgaben ohne die bisherige Kompensation an die Kommunen weiterreichen werden. Die Schuldenbremse darf nicht dazu führen, dass das Land den Kommunen noch mehr Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich wegnimmt. Die Kommunen brauchen einen Schutzwall, damit sie handlungsfähig bleiben.

Das Urteil zur Neuregelung der Amtsstruktur durch das Landesverfassungsgericht birgt die Chance, die Verwaltungsstruktur mit der Aussicht auf Kostenersparnisse neu zu regeln. Die dabei ersparten Gelder müssen vollständig bei den Erbringern verbleiben.

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