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Antrag zur Kreistagssitzung am 23. Juni 2011

Energieberatung

a) Der Kreis organisiert eine telefonische Impulsberatung für Energiefragen. Die Beratung kann von jedem Bürger des Kreises Herzogtum Lauenburg in Anspruch genommen werden und ist kostenlos. In einer Startphase wird die Energieberatung als „Energietelefon“ ein Mal pro Woche für zwei Stunden eingerichtet. Zielsetzung des Energietelefons ist nicht, ausführliche Kostenkalkulationen durchzusprechen, sondern Tipps bzw. Ansprechpartner in Behörden oder der Wirtschaft zu nennen, die die nachgefragten Dienstleistungen anbieten.

b) Der Kreis wird aufgefordert zu prüfen, ob sich langfristig die Einrichtung einer Energie-Agentur zur Energieberatung bzw. Umsetzung auch von größeren privaten und öffentlichen Energieprojekten lohnt. Dabei sind insbesondere die schon vorhandenen Beratungsangebote der Gemeinden, Verbraucherzentrale und der Stadtwerke in den Kommunen einzubeziehen.

Begründung

Wegen der schwindenden fossilen Ressourcen sind erneuerbare Energien das Zukunftsthema schlechthin. Weder die privaten Haushalte noch die Wirtschaftsbetriebe sind in der Lage, ohne Energieversorgung ihre Zukunft zu sichern. Aus diesem Grund müssen vermehrt Fragen des Energiesparens und der zukünftigen Energieversorgung im Bewusstsein der Menschen verankert werden. Nur die wenigsten Menschen sind in der Lage, sich das dafür notwendige Wissen selbst zu besorgen.

In der Kreisverwaltung ist seit einiger Zeit das Energiemanagement für kreiseigene Gebäude veran-kert. Der Energiemanager hat ein hervorragendes Wissen in allen aktuellen Fragen rund um das Thema Energie. Dieses Wissen sollte gewinnbringend auch für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Energieberatung durch Stadtwerke gibt es, wenn überhaupt, nur in den Städten, nicht aber auf dem Lande.

Folgende Themen könnten in der Beratung angeboten werden:

• Energiesparmaßnahmen an Gebäuden (Gebäudesanierung)
• Allgemeine Energiesparmaßnahmen im Haushalt
• Betrieb von privaten Sonnenkollektoren und Sonnenstromanlagen (Photovoltaik)
• Sparsamer Betrieb von Kraftfahrzeugen
• Kontakte zu Firmen, die Hilfe, Produkte und Installationen anbieten
• Herausgabe eines einfachen Infoblattes

Als Energieagentur käme, neben der Verbraucherzentrale, eine Zusammenarbeit von Kreis und Stadtwerken in Frage. Dazu müssten die vor Ort tätigen Stadtwerke eingebunden werden. Die Agentur könnte als Verwaltungseinrichtung, als GmbH mit öffentlichen Gesellschaftern oder mit teils öffentlichen teils privaten Gesellschaftern bzw. als eingetragener Verein mit einer öffentlichen Grundfinanzierung tätig sein. Die Energie-Agentur würde die Energieberatung übernehmen.

Die Einrichtung einer Agentur hätte den Vorteil, dass außer privaten auch öffentliche Fragesteller wie Kommunen umfassend beraten werden können. Die Agentur wäre z. B. auch in der Lage, Lösungen in einem Informationszentrum visuell darzustellen. Zu denken ist dabei u. a. an die Demonstration einer Biogasanlage und die Einrichtung eines Lehrpfads im Freien, der die verschiedenen Techniken für die solare Energiegewinnung vorstellt.

Termine Kreisverband

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