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Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP

Gemeinsamer Antrag zur Kreistagssitzung am 22. September 2011

Energiewende sichern

Die o.g. Fraktionen beantragen, der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag bekennt sich zu einem zügigen Umbau der Energieversorgung auf Kreisebene. Er unterstützt insbesondere die Möglichkeiten der Energieeinsparung, den Wandel hin zu erneuerbaren Energien, die Umorientierung der Energieversorgung vom Konzept der Großkraftwerke hin zu dezentralen Produktionsstrukturen sowie die Förderung von Speichertechniken. Der Kreistag setzt sich zum Ziel, im Rahmen seiner Zuständigkeit, aber vor allem auch in Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren der Energiebewirtschaftung (Gemeinden, Stadtwerke, Energieerzeuger, Wirtschafsförderung, Verbände usw.) in einem Zeitraum von 10 Jahren den Kreis bei der Stromerzeugung unabhängig zu machen und die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien erheblich zu steigern. Deshalb beschließt er:

1. Wegen der überragenden Bedeutung einer sicheren Energieversorgung mit regenerativ erzeugtem Strom und regenerativ erzeugter Wärme sowie der Vielfältigkeit der mit der Energiewende verbundenen Umorientierung beim Umgang mit Energie stellt die Verwaltung einen Mitarbeiter zur Verfügung, dieser wird als Energiemanager mit dieser Aufgabe betraut.
Wegen der Bedeutung der Aufgabe wird der Regionalentwicklungsausschuss umbenannt in „Ausschuss für Energie, Umwelt und Regionales“.
Aufgaben dieses Ausschusses im Allgemeinen bzw. zeitnah konkret:

a. Der Ausschuss erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Landrat ein Umwelt- und Energieprogramm, an dem zukünftige Entscheidungen und Programme im Bau , Wirtschafts-, Energie- und Umweltsektor auszurichten sind. Er setzt dem Kreis Ziele für die Umsetzung der Energiewende, evaluiert und publiziert die vollzogenen Schritte.

b. Der Ausschuss nimmt sich auch der Sondierung und der Umsetzung von Kooperationen mit Kommunen, Stadtwerken und Wirtschaftsverbänden etc. an.
 
c. Der Ausschuss koordiniert mit dem Landrat zu den Haushaltsberatungen 2012 eine Prioritätenliste mit Vorschlägen für Maßnahmen zur Energieeinsparung.

d. Der Ausschuss bittet den Landrat zu prüfen, ob durch eine verstärkte Zusammenarbeit des Kreises mit anderen Einrichtungen, z.B. mit der Fachhochschule Lübeck und der Universität Lüneburg oder den Aktivregionen, insbesondere bei der Reduzierung des Energieverbrauchs in der Fläche neue Akzente gesetzt werden können.

2. Die WFL erhält die neue Aufgabe, die Vorgaben des Energiewandels an die Wirtschaftsbe-triebe im Kreis heranzutragen mit dem Ziel einer Umsetzung auf der Basis von Freiwilligkeit. Die WFL wird dabei auch zu einer Agentur für Wirtschaftsförderung und Energiefragen. Sie wird insbesondere um Prüfung gebeten, in welcher Form Anreizsysteme für Firmen geschaffen werden können, die Herstellung und Vertrieb erneuerbarer Energien fördern oder selbst erneuerbare Energien nutzen. Darüber hinaus wird die WFL gebeten, Kontakt mit den örtlichen Versorgungsbetrieben aufzunehmen und möglicherweise einen Gesprächskreis zu gründen, um auch in Hinblick auf den Energiebedarf sowohl ansiedlungswilliger als auch von Bestandsfirmen frühzeitig unterstützen zu können.

3. Komponenten der Energiewende

a. Windenergie
Der Kreistag befürwortet die Landesrichtlinie zur Ausweisung von Eignungsflächen für die Stromerzeugung aus Windenergie mit der Maßgabe, dass der Abstand zur Wohnbebauung 800 m beträgt, es sei denn die betroffene Gemeinde wünscht einen Abstand von 1000 m. Gegen den Willen einer Kommune werden keine zusätzlichen Flächen ausgewiesen. Der Kreis erklärt das Ziel, neben den vom Land ausgewiesenen Windeignungsflächen in Abstimmung mit dem Land weitere Eignungsflächen auszusuchen und vorzuschlagen.
Die Kreisverwaltung wird gebeten, das gesamte Kreisgebiet mit dem Ziel der Ausweisung weiterer Windenergieeignungsflächen erneut zu untersuchen. Insbesondere ist der Suchraum für die A 21 in die Suche einzubeziehen, ohne den Bau der A 21 nachhaltig zu stö-ren.
Die Sichtverbindungen zu Kulturdenkmalen und die regionalen Grünzüge  sind neu zu bewerten und im Einzelfall zu prüfen, mit dem Ziel weitere Windenergie-potentialflächen zu finden.

b. Der Ausschuss erarbeitet zeitnah Grundsätze für die Ausgestaltung von bzw. den Umgang mit Photovoltaik, Biogas, Wärmenetzen, Stromspeichern, Kleinwindanlagen, Windturbinen, BHKW sowie die Reststoff- und Holznutzung auf Kreisebene.

4. Der Kreistag fordert den Bund auf, Städtebauförderungsmittel auch für energetische Maßnah-men von Kommunen zur Verfügung zu stellen.

5. Der Kreis bietet den Städten und Gemeinden an, sie bei der Förderung erneuerbarer Energien zu unterstützen. Deshalb wird der Landrat gebeten, auf einer Dienstversammlung der Bürgermeister über die Ziele des Kreistages, Fördermöglichkeiten, Vorgaben des Landes für die Ausweisung von Windeignungsflächen etc. zu informieren.

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