Antrag zur Kreistagssitzung am 19. September 2013
Kreishaushalt
Der Landrat wird gebeten, zu folgenden Fragen eine Kostenaufstellung anzufertigen:
- Für welche gesetzlichen Vorgaben des Landes oder des Bundes entstehen dem Kreis Herzogtum Lauenburg Kosten, die vom Auftraggeber nicht oder nur zum Teil ausge-glichen werden?
- Wie hoch ist davon der Anteil Kosten, die der Kreis tragen muss?
- Wie hoch ist der Anteil der Kosten, die der Kreis aus Mitteln der Kreisumlage für die nicht von Land und Bund ausgeglichenen Aufgaben erstatten muss?