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Antrag zur Kreistagssitzung am 19. September 2013

Kreishaushalt

Der Landrat wird gebeten, zu folgenden Fragen eine Kostenaufstellung anzufertigen:

  1. Für welche gesetzlichen Vorgaben des Landes oder des Bundes entstehen dem Kreis Herzogtum Lauenburg Kosten, die vom Auftraggeber nicht oder nur zum Teil ausge-glichen werden?
  2. Wie hoch ist davon der Anteil Kosten, die der Kreis tragen muss?
  3. Wie hoch ist der Anteil der Kosten, die der Kreis aus Mitteln der Kreisumlage für die nicht von Land und Bund ausgeglichenen Aufgaben erstatten muss?

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