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Antrag zur Kreistagssitzung am 19. Juni 2014
Teilnahmerecht für stellvertretende und bürgerliche Ausschussmitglieder
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, dass gewählte stellvertretende Mitglieder und bürgerliche VertreterInnen in Ausschüssen und Gremien nicht nur zu den regulären Ausschusssitzungen, sondern auch grundsätzlich zu allen weiteren Teil- oder Sondersitzungen, auswärtigen Vor-Ort-Terminen, Klausurtagungen und besonderen Fortbildungen Einladungen und Teilnahmerecht erhalten. Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, zeitnah einen Vorschlag zu erarbeiten, wie diese außerordentlichen Treffen und Sitzungen als regulär in der Geschäftsordnung des Kreistages verankert und somit geregelt werden können.
Begründung
Aktuell finden immer wieder, meist auf Initiative von Ausschüssen z. T. auch kurzfristig anberaumte „informelle“ Teil- und Gremiensitzungen statt, über die lediglich ein Teil der MandatsträgerInnen dieses Kreistages informiert ist. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei diesen Sitzungen formell nicht um „Ausschusssitzungen“ handelt, besteht derzeit keine Form ihrer Regulierung durch die aktuelle Geschäftsordnung. So kommt es bedauerlicherweise regelmäßig zu Informationsdefiziten einiger Kreistagsabgeordneter. Die kompetente Mitarbeit in Ausschüssen und Gremien erfordert jedoch eine gründliche Vorbereitung. Diese Vorbereitung erfolgt einerseits auf Grundlage von Recherche und Studium der bereitgestellten schriftlichen Unterlagen und Zahlenmaterial, andererseits durch wertvolle vor Ort Termine oder Klausurtagungen, bei denen zusätzliche Informationen gesammelt und bereitgestellt werden.
Häufig finden diese ergänzenden Termine und Treffen „inoffiziell“ statt und unterliegen somit leider keiner Art der Regulierung hinsichtlich Fristen von Einladungen, TeilnehmerInnenkreis etc. Um ihr Mandat verantwortlich wahrnehmen zu können, sobald dies auch bisweilen kurzfristig erforderlich ist, ist es jedoch notwendig, dass auch stellvertretenden Ausschussmitgliedern grundsätzlich vollumfassende Teilhabe an der Ausschussarbeit ermöglicht wird. Dies darf nicht wie bislang in Form von Einzelfallentscheidungen geschehen, sondern Einladungen müssen grundsätzlich ausgesprochen und auch über die „informellen“ Aktivitäten des Ausschusses informiert werden. Bedeutung hat dies insbesondere für kleinere Fraktionen.
Viele Ausschussentscheidungen werden langfristig vorbereitet und auf einer breiten Grundlage von Informationen, Kenntnissen und vertrauensvollen Gesprächen zwischen Ausschüssen, Verwaltung und ggf. weiteren Akteuren und Institutionen getroffen. Diese Grundlagen sind nicht immer durch ein kurzes vorbereitendes Gespräch mit dem Ausschussmitglied selbst, das vertreten wird, zu erreichen. Dadurch kann zwar eine Abstimmungsempfehlung gegeben, diese aber nicht unbedingt nachvollzogen werden. Eine kompetente Rede/Gegenrede zur entscheidenden Sache wird auf einer solchen Grundlage fast unmöglich gemacht und kann auch nicht durch ein nachträgliches Lesen von Niederschriften erreicht werden.
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