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Antrag zur Kreistagssitzung am 19. Juni 2014
Regelungen für den Bootsverkehr auf den Ratzeburger Seen
Die Regelung 3.1: „Übermäßiger Lärm beim Befahren der RZ Seen ist zu vermeiden. Die mit Schaumstoff o. ä. ausgekleideten Trommeln der Drachenboote dürfen grundsätzlich nur mit den Händen geschlagen werden, und zwar in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr und von 15.00 – 20.00 Uhr. Trommelstöcke und andere zum Schlagen geeignete Gegenstände sind weder in der vorgenannten Zeit noch außerhalb dieser Zeit erlaubt. Im Übrigen sollen sich die Lärmimmissionen, z.B. durch Megaphone, den Tageszeiten und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme anpassen“
wird für die Sommersaison 2014 ab sofort ausgesetzt. Eine dauerhafte Streichung dieser Regelung bzw. die Wiederinkraftsetzung ab 2015 wird davon abhängig gemacht, ob die Geräuschemissionen der Drachenboote gegen geltende Lärmimmissionsschutzregelungen verstoßen bzw. nicht. Die Kreisverwaltung wird gebeten, zur Überprüfung der Lärmimmissionen unter den verschiedenen Nutzungen der Ratzeburger Seen entsprechende Messungen zu veranlassen.
Begründung
Die neue Regelung 3.1 hat dazu geführt, dass einige Unternehmungen touristischer Angebote diese teilweise nicht mehr aufrecht erhalten können. Vor einem Jahr aufgestellte und schriftlich fixierte Programme können nicht umgesetzt werden. Die Erholungssuchenden werden verprellt und ziehen sich zurück. Der gesamten Tourismusbranche im Raum Ratzeburg droht durch Wegbleiben der Besucher ein eklatanter Einbruch. Als Folge werden auch die Zielsetzungen der Änderung der Regelungen für den Bootsverkehr konterkariert. Das durch die Regelung erzwungene Umwidmen der Drachenboote in Kanus macht diese gebührenfrei. Dadurch bleiben am Ende die versprochenen Einnahmeverbesserungen für den Kreis weg. Somit führt die erste Saison der neuen Regelungen nicht nur zu Einschränkungen der Nutzer, sondern auch zur Verschlechterung der Einnahmesituation des Kreises. Im Gegenteil werden die Einschränkungen dazu führen, dass die Betreiber touristischer Angebote auf den Ratzeburger Seen sogar an die Aufgabe ihrer Tätigkeit denken. Inzwischen hat sich durchgesetzt, dass eine Mittagsruhe von 12-15 Uhr nicht zeitgemäß ist und nicht mehr zum Anlass von Einschränkungen des touristischen Angebotes angeführt werden kann. Um den Anliegern in ihrem Ruhebedürfnis Rechnung tragen zu können, ist es notwendig zu überprüfen ob und wo es durch den Betrieb von Drachenbooten, aber auch allen anderen Nutzungen, zu Lärmimmissionen kommt, weshalb eine objektive Bewertung durch Messungen unausweichlich erscheint.
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