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Antrag zum Kreistag am 16. Juni 2016
Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (TTG) im Rahmen der vorzunehmenden Ausschreibungen des öffentlichen Personennahverkehrs
Der Kreistag beschließt die Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes SchleswigHolstein (TTG), insbesondere die Anwendung des § 5 TTG, im Rahmen der kommenden Teilausschreibungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Begründung
Der, wie in diesem Fall, öffentliche Auftraggeber Kreis Hzgt. Lauenburg hat die Möglichkeit im Rahmen der Ausschreibungen des ÖPNV zu verlangen, dass der ausgewählte Betreiber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu den Arbeitsbedingungen übernimmt, die diesen von dem vorherigen Betreiber gewährt wurden (§ 5 TTG). Es ist rechtlich zulässig und damit möglich, bestimmte Tariftreueverpflichtungen im Rahmen von Wettbewerbsregeln, hier die Ausschreibungen der Teilnetze im Kreis Hzgt. Lauenburg zur Anwendung zu bringen. Bei den Regelungen im Rahmen des § 5 TTG geht es insbesondere um die Sicherung der Sozialstandards zu Gunsten der Arbeitnehmer die ohne diese Intervention bei Betreiberwechsel langjährig erworbene tarifliche Standards verlieren würden. Auch ist das TTG in seiner Gesamtheit anzuwenden, da damit alle Regelungen zu Tarifen, Sozialstandards und nachhaltiger Beschaffung gewährleistet sind.
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