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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herzogtum Lauenburg

Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, FDP und Grüne

Keine Ausweisung von Windeignungsflächen im Naturpark Lauenburgische Seen

Im März 2016 jährte sich zum 5. Mal die Nuklearkatastrophe von Fukushima. Dieses Ereignis war in Deutschland der Anlass zu einem Umdenken in der energiepolitischen Debatte hin zu erneuerbaren Energien Der Lauenburgische Kreistag steht zum beschlossenen Ausstieg der Bundesregierung aus der Atomenergie und zu den eingeleiteten Maßnahmen zum Schutz des Klimas. Diese Maßnahmen sehen auch den Ausbau der Energieerzeugung durch Windkraftanlagen vor, wenn auch nur auf dafür geeigneten Flächen. 

Der Naturpark Lauenburgische Seen wurde 1960 errichtet und ist somit der erste und älteste Naturpark des Landes Schleswig-Holstein. Der Naturpark dient der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage für eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt. Unsere Landschaft ist ein Garant für Erholung der Menschen aus Nah und Fern. Das einmalige Landschaftsbild ist für den Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor bei uns im Kreis, eine wichtige Voraussetzung. Der Naturpark ist in seiner jetzigen Einzigartigkeit zu erhalten und zu schützen. 

Im Rahmen der aktuellen Suche nach geeigneten Windeignungsflächen im Land durch die Landesplanung durchläuft jede potentielle, in Frage kommende Fläche einen dreistufigen Kriterienkatalog mit harten und weichen Tabukriterien sowie Abwägungskriterien. Naturparks in Schleswig-Holstein fallen gemäß des Kataloges unter das schwächste Kriterium der Abwägung. 

Der Lauenburgische Kreistag fordert die Landesplanung und die Staatskanzlei des Ministerpräsidenten auf, keine Windeignungsflächen im Naturpark Lauenburgische Seen auszuweisen, den Naturpark in seiner Gesamtheit zu schützen und auch in eventuellen Einzelfällen in Teilbereichen oder an den Randzonen keine Konzentrationszonen auszuweisen. Windkraftanlagen sind mit dem Charakter und der Zielsetzung unseres Naturparks nicht vereinbar. Der Ausschluss der Windkraftnutzung im Gebiet des Naturparks ist durch das Land rechtlich abzusichern.

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