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Antrag zum Kreistag am 15. März 2012
Aufgabenerfüllung in der UNB
Die Verwaltung wird aufgefordert, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Aufgabenspektrums in der Unteren Naturschutzbehörde erforderlichen Arbeitskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass die Aufgabenerfüllung durch interne Umstrukturierungen innerhalb der Kreisverwaltung nicht möglich ist, ist eine entsprechende Anhebung der Personaldecke vorzunehmen.
Begründung:
Die seit langem bekannte Unterbesetzung der UNB hat zur Folge, dass viele Aufgaben und Anträge nicht bearbeitet werden können. Hinzu kommt offenbar, dass durch länger andauernde Krankheitsfälle eine weitere Schwächung des Personalbestandes entstanden ist. Insbesondere können Stellungnahmen nicht fristgerecht ausgearbeitet und Meldungen von Verstößen gegen das Naturschutzgesetz nicht ordnungsgemäß behandelt werden. Auch Eingriffs- und Ausgleichregelungen werden nicht mehr in dem erforderlichen Maße nachvollzogen.
Bereits im KUBUS-Gutachten vor acht Jahren wurde festgestellt, dass die Aufgaben in der UNB mit dem vorhandenen Mitarbeiterbestand nicht aufzuarbeiten sind. Trotzdem wurde die Anzahl der MitarbeiterInnen durch einen CDU-Antrag und die absolute Mehrheit der CDU im September 2004 sogar noch reduziert. Konnte die Unterbesetzung über Jahre ohne größere Auffälligkeiten nach außen aufgefangen werden, so ist jetzt offenbar der Kollaps eingetreten: Die Naturschutzbehörde kann ihrem gesetzlichen Auftrag nicht mehr nachkommen. Wir fordern den Kreistag auf, hier sofortige Abhilfe zu schaffen.
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