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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herzogtum Lauenburg

Antrag zum Kreistag am 15. Februar 2018

Naturdenkmale wertschätzen

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich der vernachlässigten Naturdenkmale unseres Kreises anzunehmen - die existierenden Naturdenkmale zu sichten, ihren derzeitigen Zustand zu bestimmen und alles für ihre Erhaltung Notwendige zu veranlassen. Sie sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden durch Beschilderung und/oder andere Maßnahmen - z.B. durch Erstellung von Kartem. Ausarbeitung von Touren, Flyers und Informationsbroschüren, abrufbar z.B. auf der Homepage des Naturparks Lauenburgische Seen, damit auch ihre touristische Sehenswürdigkeit sichtbar wird. 

Darüber hinaus sollen neue/zukünftige "Naturdenkmale" unter Einbindung auch des ehrenamtlichen Naturschutzes identifiziert und ausgewiesen werden, so dass die über die Jahre entstandenen oder noch entstehenden Lücken wieder gefüllt und auch Generationen nach uns noch über besondere Einzelschöpfungen der Natur, ihre Seltenheit, Eigenart und Schönheit bestaunen können und ihrem wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Wert Rechnung getragen wird.

Rede von Kornelia Mrowitzky 

Beim Thema Denkmalschutz denkt man meist nur an Gebäude. Dabei gehören auch die Naturdenkmale zu unserem kulturellen Erbe.

Bevor ich unseren Antrag „NATURDENKMALE WERTSCHÄTZEN“ begründe, möchte ich kurz die Historie des Begriffes beleuchten, der eng verknüpft ist mit der Geschichte des Naturschutzes.

Erstmals geprägt hat Alexander v. Humboldt den Begriff „Naturdenkmal“ 1800 in seinen Reisebeschreibungen. 1904 nahm mit der Denkschrift „Die Gefährdung der Naturdenkmäler und Vorschläge zu ihrer Erhaltung“ erstmals der planvolle Naturschutz in Deutschland seinen Anfang. Der deutsche Botaniker Hugo Conwentz war der Autor. Er gilt als Begründer des deutschen und des europäischen Naturschutzes.

Auch im Lauenburgischen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts Bemühungen der Heimatschutzbewegung, Natur, Bauwerke und Landschaftsbild zu erhalten und zu schützen. In der Zeitschrift des Heimatbundes Herzogtum Lauenburg „Lauenburgische Heimat“ heißt es im Heft 1 vom Oktober 1925 (Da geht es zunächst um die Bauwerke): „Und die gleiche Bitte gilt dem Schutz der Naturdenkmäler: unserer herrlichen Knicklandschaft, unserer wundervollen Baumgruppen, unserer malerischen Moore, unserer seltenen Pflanzen, unserer Vogel- und Kleintierwelt. Auch hier kann jedes Mitglied unseres Bundes in seinem Kreise wirken, indem es belehrt und mahnt, droht und straft. Auch hier wird der Heimatbund jedem zu Hilfe kommen, der sich für den Schutz eines Naturdenkmals einsetzt….“

Wie sieht es heute aus? Naturdenkmale sind im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz geregelt, zuständig für sie sind die Unteren Naturschutzbehörden. Im entsprechenden Bundesgesetz (Bundesnaturschutzgesetz § 28, Absatz 1)heißt es

(1) Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.

Abweichend hiervon sind im Schleswig-Holsteinischen Landesnaturschutzgesetz auch Kolke, Quellen, Findlinge sowie alte oder seltene Bäume vorgesehen.

Aber wo findet man Naturdenkmäler bei uns im Kreis Herzogtum Lauenburg?

Kommt man über die Landesgrenze ins Mecklenburgische, so fallen zahlreiche beeindruckende Bäume und Alleen ins Auge, auf denen die gelbe Eule zur Kennzeichnung als Naturdenkmal prangt. Auch überall in anderen schleswig-holsteinischen Kreisen und Städten sind sie zu finden und entsprechend gekennzeichnet. So hat der Kreis Pinneberg 179 Naturdenkmale, ca. 200 die Hansestadt Lübeck, 108 sind es in der Landeshauptstadt Kiel, um nur einige zu nennen. Aber wo sind sie bei uns? Wer hartnäckig sucht, findet eine alte Liste mit 33 aufgeführten Naturdenkmalen. Bei genauer Betrachtung fällt auf, dass die letzte Ausweisung eines Naturdenkmals in den 30-er Jahre des vorigen Jahrhunderts vorgenommen wurde (genau: 1936)!

Gibt es sie denn überhaupt noch? Was ist seitdem nicht alles geschehen! In welchem Zustand mögen sie heute sein? Und wurde nicht eine Menge versäumt dadurch, dass man nicht kontinuierlich – so wie in anderen Kreisen – neue Naturdenkmale ausgewiesen hat?

Einen Teil der aufgeführten Naturdenkmale gibt es glücklicherweise tatsächlich noch. Gerade unter den alten Bäumen beeindrucken immer noch Prachtexemplare, wie die alte Eiche auf dem Friedhof in Sterley oder die Buche am Ruschensee in der Nähe des Salemer Moors. Auch die gewaltige Eiche am Eichenweg in Ratzeburg hat erstaunlicherweise zwei Weltkriege überstanden und bis heute allen Stürmen getrotzt. Die nicht nur als Kulturlandschaftselement sondern auch aus botanischer Sicht bedeutsame Schwarzpappelallee in Bliesdorf sei ebenfalls erwähnt.

Andere Exemplare sind nicht mehr da oder sie sind so schwer geschädigt, dass sie bereits die letzte Stufe ihres Lebenskreislaufs erreicht haben. Neuausweisungen sind zur Wahrung der Kontinuität dringend erforderlich, um wertvolle und unersetzliche Einzelschöpfungen der Natur bei uns im Kreis in einer sich stark verändernden Landschaft zu schützen. Wir verfügen über eindrucksvolle Naturmonumente, die z. B. Auskunft geben über die Zeit in der sie entstanden, angelegt oder gepflanzt wurden. Sie sollten mit ihrer jeweiligen Geschichte öffentlich sichtbar gemacht werden, so z. B. Alleen als Zeugnisse der Guts- und Landschaftskultur des späten 18. Jahrhunderts, Hofbäume, die als Windschutz und Blitzableiter dienten oder mit ihren Wurzeln Feuchtigkeit vom Mauerwerk abhalten sollten, Gedenkbäume, die an ein bestimmtes Ereignis erinnern sollten, Gerichtsbäume, unter denen früher Gericht gehalten wurde, sogen. Huteeichen, die auf eine frühere Form der Tierhaltung hinweisen …

Bei der Auswahl geeigneter „Kandidaten“ kann der ehrenamtliche Naturschutz eine große Hilfe sein. Der Kreis Ostholstein mit seinem CDU-Landrat Sager kümmert sich in vorbildlicher Weise um seine Naturdenkmale, wohl wissend auch um deren touristische Attraktivität. So hat der Kreis OH seinen Naturdenkmalen eine 60-seitige informative und unterhaltsame Broschüre gewidmet, die auch als Download auf der Internetseite zur Verfügung steht. Nehmen wir den Kreis Ostholstein zum Vorbild und nutzen wir auch dieses touristische Potenzial!

Holen wir - auch angesichts der verbesserten Haushaltslage - unsere Naturdenkmale aus der Vergessenheit, machen wir sie sichtbar und sorgen wir dafür, dass sie gepflegt und beschildert werden und durch sie Natur, Kultur und Zeitgeschehen erlebbar gemacht werden.

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