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Antrag zur Kreistagssitzung am 11. Juni 2009
Verbesserung der Schuldendienstfähigkeit
Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Rahmenkonzept zur Hebung der Schuldendienstfähigkeit des Kreises zu entwickeln und dieses zeitnah dem Innenausschuss und dem Kreistag zur richtungsweisenden Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Seit einigen Jahren erhebt der Landesrechnungshof bei der wiederkehrenden Prüfung der Kreise eine Kennzahl, bei der die Schulden in das Verhältnis zur konkreten Einnahme- und Ausgabesituation gesetzt werden. Genannt wird diese Kennzahl Schuldendienstfähigkeit. Den Schuldendienst kennt jeder, der schon mal gebaut hat. Die Schuldendienstfähigkeit gibt an, ob und inwieweit sich ein Kreis seine Verschuldung überhaupt leisten kann. Je höher der Wert der Kennzahl, desto kritischer ist die vorhandene Verschuldung im Verhältnis zur finanziellen Situation des Kreises zu sehen.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg stand hier mal auf dem 2.Platz aller Landkreise Schleswig- Holsteins mit einem unproblematischen Wert von 2,30.
Im Herbst 2008 ist der Kreis Herzogtum Lauenburg auf den vorletzten Platz abgestürzt mit einem negativen Wert von - 29, 68. Der Kreis kann sich diese Schulden nicht leisten. Die Aufbringungskraft ist nicht mehr vorhanden. Da kann es nur heißen „Raus aus den Schulden" und zwar sofort.
Schließlich ist in Zeiten der Finanzkrise ein Wegbrechen der Einnahmen und damit eine weitere Verschlechterung zu befürchten. Hier muss unverzüglich gegengesteuert werden. Ein „weiter so" wäre unverantwortlich.
Erforderlich ist ein tragfähiges, durchgerechnetes Rahmenkonzept, das den sozialen Erfordernissen in der Krise ebenso seriös Rechnung trägt, wie der pfleglichen, nachhaltigen und wirtschaftlichen Instandsetzung und Instandhaltung des Vermögens sowie erforderlicher Investitionen.
Die rote Laterne der Landkreise zu tragen, das hat unser Herzogtum nicht verdient.
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