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Antrag zur Kreistagssitzung am 1. Oktober 2009
Finanzierungslücke abwehren
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg erwartet von dem Bund eine sachgerechte Berechnung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger. Eine schlichte Anknüpfung an die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kosten scheint nicht sachgerecht.
Der Landrat wird beauftragt, eine sachgerechte Berechnung des Bundesanteils in den antstehenden Verhandlungen zur künftigen Fortführung der Umsetzung des SGB II einzufordern.
Begründung:
Seit einigen Jahren betreibt der Kreis gemeinsam mit dem Bund die ARGE Herzogtum Lauenburg. Die Wohnkosten der Hartz IV-Empfänger trägt größtenteils der Kreis. Dem Kreis steht zum Schutz vor zusätzlichen Belastungen eine Beteiligung des Bundes zu.
Die Kostenbeteiligung des Bundes wird an der Entwicklung der Haushalte und nicht an den tatsächlichen Kosten festgemacht. Dadurch ergibt sich die Gefahr von Finanzlücken für den Kreis, die angesichts des möglichen Wegbrechens gemeindlicher Einnahmen durch die Finanzkrise nicht aufgefangen werden können.
Der Kreistag erwartet daher vom Bund eine sachgerechte Berechnung des Bundesanteils an der Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger. Eine schlichte Anknüpfung an die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kosten erscheint nicht sachgerecht.
Es kann nicht sein, dass die Bundesbeteiligung sinkt, während die Kreise nach dem Auslaufen der Kurzarbeiterregelung ein Durchschlagen der Krise auf ihre Haushalte befürchten müssen.
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