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23. November: Baumraub an Straßen beenden!

Pressemeldung
Baumfällungen an Straßen: Kreis-Grüne fordern Beteiligung des Naturschutzes

In den kommenden Wintermonaten stehen auch im Kreis Herzogtum Lauenburg wieder Maßnahmen zur Unterhaltungspflege an Straßen an. In den letzten Jahren haben massive Eingriffe in den Baumbestand zu heftigen Protesten in der Bevölkerung geführt. Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich ausgiebig mit den Rahmenbedingungen der Gehölzpflege befasst und mit den Behörden die Eingriffe erörtert. Die Nachforschungen haben ergeben, dass nach der bis Oktober 2014 geltenden Regelung die Möglichkeit zur Vergabe an Fremdfirmen ohne Nachkontrolle bestand. Die Firmen hatten vielfach völlig überzogen in den Baumbestand eingegriffen.

Nach der neuen Verordnung sollen solche Vorkommnisse der Vergangenheit angehören. Auf Anregung der Grünen stellten Manfred Schmidt vom Umweltministerium und Mathias Werner vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr aus Kiel in der Sitzung des Kreisausschusses für Energie, Umwelt und Regionales Mitte November den überarbeiteten Leitfaden für die Gehölzpflege vor. Darin ist vorgesehen, dass die anstehenden Arbeiten in einem Jahresplan festzulegen sind. Vor der Maßnahme ist ein Ortstermin zur Begutachtung durchzuführen, zu dem auch die Untere Naturschutzbehörde einzuladen ist. Dem Naturschutzbeirat und Vertretern der Naturschutzverbände ist eine Teilnahme ausdrücklich erlaubt. Der Leitfaden empfiehlt vor größeren Eingriffen eine Information der Öffentlichkeit. 

Dazu sagen Kornelia Mrowitzky und Klaus Tormählen von der Kreistagsfraktion der Grünen: „Die Mitwirkung der Unteren Naturschutzbehörde an der Begutachtung von Eingriffen bei der Gehölzpflege hat bisher wegen personeller Engpässen kaum stattgefunden. Da aber die UNB von den Eingriffen unterrichtet wird, kann sie Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes bzw. der Fraktionen des Kreistages in Kenntnis setzen und so die Teilnahme kompetenter Personen aus der Öffentlichkeit garantieren. Wir werden eine klare Regelung der entsprechenden Informationsweitergabe in der Kreisverwaltung anregen.“

Mrowitzky weiter: „Die Fällung von Einzel- oder Alleebäumen unterliegt dem Bundesnaturschutzrecht und verlangt eine 1:1-Nachpflanzung. Der Landesbetrieb Straßenbau ist laut Leitfaden gehalten, eine Bestandsaufnahme anzufertigen. Dies ist auch ein wichtiger Schritt zur Kontrolle des Bestands von Bäumen, die in einer Ausgleichsmaßnahme angepflanzt wurden. Hierbei ist die Mitwirkung der Naturschutzbehörde vorgeschrieben. War in der Vergangenheit der Verbleib von Einzelbäumen kaum nachzuvollziehen, erhoffen wir uns von der neuen Regelung, die eine Bilanzierung vorsieht, eine größere Transparenz und Nachvollziehbarkeit.“

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