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8. Juli: Marret Bohn im Don Bosco-Haus

Betreuung Schwerstbehinderter im Don Bosco-Haus: Grüne Landtagsabgeordnete voller Anerkennung

Mölln. Das Don Bosco-Heim ist eine aus acht Gebäuden bestehende Anlage am Möllner Ortsausgang Richtung Sterley. In der idyllisch im Wald liegenden Einrichtung haben 157 Mehrfach-Schwerstbehinderte Menschen eine Bleibe gefunden. Im Gegensatz zu anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe sind für die BewohnerInnen Werkstattbeschäftigungen und eigene Wohnformen nicht möglich.   Auf Einladung der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und des Vorstands des 1968 gegründeten Vereins „Don Bosco-Haus für das behinderte Kind“ besuchte die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen Dr. Marret Bohn die Einrichtung. Der Besuch war gleichzeitig der Start der Inklusionstour, die die Landtagsabgeordnete zu verschiedenen Stationen in Schleswig-Holstein führen wird. Vorstandsvorsitzende Petra Harms und Heimleiter Harry Harms informierten die Besucher und führten sie durch die Einrichtung. „Ich bin beeindruckt von der freundlichen Atmosphäre und der Wertschätzung, die die Menschen hier erfahren“, war die spontane Reaktion von Marret Bohn nach dem Rundgang.

Der Verein beschäftigt 262 Mitarbeiter und ist damit der größte Arbeitgeber in Mölln. Gut zwei Drittel der Bewohner der Anlage kommen von auswärts. Nur 27 Prozent haben ihre Angehörigen im Kreis. Auf Grund des guten Rufes und persönlicher Empfehlungen besteht inzwischen eine Warteliste von 40 Personen. Der Verein hat daher beim Kreis die Genehmigung für den Bau eines weiteren Hauses beantragt. In den acht bestehenden Häusern leben die Menschen in Wohngruppen. Kern der Betreuung ist Teilhabe, die Förderung der je nach Behinderung unterschiedlichen individuellen Fähigkeiten. „Es ist für uns immer ein großes Erlebnis zu sehen, wie sich die uns Anvertrauten ständig, wenn auch häufig nur in kleinen Schritten, weiterentwickeln“, zeigte sich eine der Pädagoginnen beim Besuch in den Häusern erfreut von den therapeutischen Fortschritten.

Trotz dieser Erfolge und Sinnhaftigkeit ist die Einrichtung vor administrativen Eingriffen nicht gefeit. Aus der Kreisverwaltung waren Überlegungen zu hören, einen Teil der BewohnerInnen in eine Pflegeeinrichtung zu überführen. Dies würde nicht nur die Einstellung der Teilhabebemühungen bedeuten, sondern auch Finanzierung anders regeln. Eingliederungshilfe wird vom Sozialhilfeträger und damit vom Staat bezahlt, Pflege von den Kassen aus den Beiträgen der Versicherten. Dazu sagt Marret Bohn: „Eingliederungshilfe ist ein gesetzlicher Anspruch. Alle Menschen mit Behinderung haben dieselben Rechte wie alle Menschen. Anspruch auf Pflege besteht auch in der Eingliederungshilfe, allerdings ist die Kostenbeteiligung pauschaliert. Eine Pflegeeinrichtung kann aber Eingliederungshilfe nicht leisten.“ Marret Bohn betont in diesem Zusammenhang, dass die Neufassung des Bundesteilhabegesetzes anstehe. Ein erster Entwurf wird für den Herbst erwartet. Die Landtagsfraktion werde darauf achten, dass das Gesetz Verbesserungen für die Betroffenen bringen und keine Sparlösung sein solle. Die vom Gesetz angestrebte Inklusion von Menschen mit Behinderung sei teilhabeorientiert. Menschen dürften nicht als Objekte behandelt werden. Pflegebedürftige hätten leider keine Lobby.

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