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Nicht mit dem Betonkopf durch die Wand
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Planfeststellungsbeschluss zum Weiterbau der A 20 südlich von Bad Segeberg als rechtswidrig zu erklären, sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
„Es ist der Klassiker: Wieder muss ein Gericht dafür sorgen, dass StraßenplanerInnen die Gesetze beachten. Artenschutz ist bei Planungen genauso zu berücksichtigen wie Lärmschutz für AnwohnerInnen.
Noch nie scheiterte ein Verkehrsinfrastrukturprojekt an Natur- und Artenschutz. Man denke nur an den Verlauf der A 20 durch das Wakenitztal bei Lübeck. Das Problem sind nicht Fledermäuse und Kröten, das Problem sind PlanerInnen, die Recht und Gesetz missachten. Politik und PlanerInnen sollten endlich begreifen, dass man Straßen nicht mit dem Betonkopf durch die Wand bauen kann.“
Der verkehrspolitische Sprecher Andreas Tietze ergänzt:
„Ein „weiter so“ kann es nach der heutigen Entscheidung zur A 20 nicht geben. Die Betonköpfe der schwarz-gelben Vorgängerregierung bejubelten jeden Straßenneubau und waren gleichzeitig blind für die Belange von Mensch und Natur. Für sie galt Schnelligkeit vor Gründlichkeit – keine gute Idee beim Autobahnbau. Wir brauchen zukünftig in unseren Planungsbehörden mehr ExpertInnen, die die Belange von Natur- und Artenschutz auf hohem planerischen Niveau umsetzen können.Das Urteil von heute zeigt auch, dass wir die zukünftigen Verkehrsprobleme in Schleswig-Holstein nicht durch rücksichtsloses Vorantreiben von Prestigeprojekten lösen können. Mehr denn je gilt die Devise „Erhalt vor Neubau“.“
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