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20. Juni: Urteil zum Zwischenlager Brunsbüttel

Nach dem Urteil – auch das Zwischenlager Krümmel muss überprüft werden

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel erklärt Dr. Konstantin von Notz, grüner Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd:

Die oftmals unzureichende Lagerung der strahlenden Hinterlassenschaften und die Gefährdung von AKW und Zwischenlagern durch terroristische Anschläge waren für uns Grüne schon immer entscheidende Argumente gegen die Atomkraft. CDU/CSU und FDP haben diese Probleme stets ignoriert. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt bestätigt, wie gefährlich und schwierig die Lagerung dieses Materials ist.

Daher begrüße ich das jetzige Urteil des Schleswiger Gerichts ausdrücklich. Es führt uns noch einmal vor Augen, wie viele Fragen es noch zu klären gilt – auch bezüglich der Zwischenlagerung. Das Urteil muss Auswirkungen auch auf andere Standorte haben, auch auf Krümmel. Auch hier muss die Lagerpraxis nun erneut überprüft werden. Hierfür setze ich mich ein.

Es ist grotesk, dass sich diejenigen, die die Gefahren der Atomkraft-Nutzung jahrzehntelang herunterspielten, nun aus der Verantwortung stehlen.

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