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Pressemeldung vom 18. Dezember 2011

Grüne: Konsolidierungshilfen führen zur Aushöhlung der
kommunalen Gestaltungshoheit

Ratzeburg/Schwarzenbek/Lauenburg. Landesregierung und Landtag haben beschlossen, den ärmsten Kommunen im Land zu helfen, ihre Haushalte zu sanieren. Besonders finanzschwache Kreise und Gemeinden, zu denen auch das Herzogtum Lauenburg und darin die Städte Schwarzenbek und Lauenburg gehören, sollen jährlich aus einem Topf mit einem Umfang von insgesamt 95 Millionen Euro unterstützt werden. Auflage ist eine Intensivierung der Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung.

Dazu sagt Annedore Granz, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag: „Es ist richtig, die Kommunen trotz knapper Haushaltsmittel im Land mit einem gemeinsamen Fonds aus der Verschuldungsspirale zu führen. Die schwierige finanzielle Lage wurde aber durch Land und Bund verursacht. Den Kommunen wurden immer neue Aufgaben übertragen. Zusätzlich sind jährlich 120 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich entnommen worden.“

Ohne diesen finanziellen Eingriff wären viele Kommunen gar nicht in der Notlage gekommen, aus der sie das Land jetzt per Zwangsmaßnahme befreien will, so Annedore Granz. Es sei daher nachvollziehbar, dass viele Kommunen erbost sind. Sie sollten sich dem Spardiktat des Innenministers unterwerfen, um einen Teil ihres eigenen Geldes zurückzubekommen!

Der vorgelegte Gesetzentwurf hat nach Ansicht der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen viele Schwächen. Er benennt kein klares Ziel für die Konsolidierung der Kommunalhaushalte. Die Folgen für die Kommunen, wenn sie den öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht erfüllen bzw. erfüllen können, weil ihnen der Gesetzgeber wieder neue Lasten aufgedrückt hat, würden verschwiegen. Die Kommunen würden im Unklaren darüber gelassen, wie der Sparkurs ermittelt werden soll und wer über die notwendigen Maßnahmen entscheidet. Granz: „Die ehrenamtlich tätigen Politiker sollen die schwarz-gelbe Katze im Sack kaufen und ihren Gestaltungsspielraum an der Garderobe des Innenministers abgeben. Kommunen müssen sich dem Spardiktat des Innenministers unterwerfen, um ihr eigenes Geld zurückzubekommen. Eine Haushaltskonsolidierung darf nicht so aussehen, dass den Kommunen die Hoheit über das Haushaltsrecht vom Innenminister aus der Hand genommen wird.“

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