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Pressemeldung vom 9. März 2011

Neufassung der Amtsordnung: Grüne setzen auf Freiwilligkeit und Demokratie

Vor einem Jahr erklärte das Landesverfassungsgericht die Amtsordnung in Schleswig-Holstein als verfassungswidrig. Das Gericht stellte klar, dass die Zusammensetzung der Amtsausschüsse ange-sichts der zunehmenden Bedeutung der Ämter bei der Ausübung staatlicher Eingriffe als mittelbare demokratische Legitimation in der bisherigen Form nicht mehr ausreicht. Es hat dem Landtag und den Parteien zur Neufassung eine knapp fünfjährige Bedenkzeit bis Ende 2014 gegeben.

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich schon sehr früh mit einer Neufassung der Amtsordnung befasst. In Abstimmung mit kommunalen Vertretern haben die Grünen jetzt ein Papier vorgelegt, in dem sie ihre Vorstellungen eingebracht haben. Um eine größere Effizienz bei politischen Entscheidungen und erhebliche Einsparungen von Kosten zu erzielen, sei es sinnvoll, wenn kleinere Gemeinden ihre Vertretungen mit Nachbarorten zusammenschließen. Ziel ist, durch schlankere Strukturen auf kommunaler Ebene Ausgaben für Verwaltung zu sparen, um sie an anderer Stelle für die kommunale Daseinsvorsorge einsetzen zu können. Kernpunkte bei einer Zusammenlegung sind Freiwilligkeit und Demokratie. Die Grünen legen Wert darauf, dass solche Veränderungen nicht übergestülpt werden dürfen. Sämtliche Entscheidungen über eine Bündelung der Strukturen müssten freiwillig von allen beteiligten Kommunen getroffen werden.

Gemeindeverbände würden wie bisher zu einem Amt zusammengefasst. Dabei könnten bestehende Ämter verbleiben oder auch neue Ämter entstehen. Unentbehrlich für die Grünen ist die vollständige Herstellung der demokratischen Legitimation der Aufgabenwahrnehmung. Kernpunkt der Kritik des Verfassungsgerichtes war die Zusammensetzung der Amtsausschüsse gewesen. Sie bestehen derzeit ausschließlich aus den Bürgermeistern und einigen Vertretern der großen Parteien. Kleine Parteien hätten keinen Zugang. Die Amtsausschüsse müssten demokratisch legitimiert und von den Bürgern des Amtes gewählt werden.
Entgegen früheren Vorschlägen wollen die Grünen die Kreise nicht mehr abschaffen. Allerdings könnte es sinnvoll sein, den Zuschnitt der Kreise zu ändern. Aus Gründen der Effizienz und der Kostenminimierung streben sie das Ziel an, unterhalb des Landtags nur noch zwei Verwaltungsebenen zu haben, also Kreis und Gemeindeverbund bzw. Amt. Entscheidend sei, dass der Service für alle Bürger besser und nicht schlechter werde. Die Bildung von Ortsteilen ist schon heute Bestandteil der Gemeindeordnung. Demnach können die alten Gemeinden als Dorfschaft unter ihrem alten Namen bestehen bleiben. Die Entscheidungsbefugnisse für Dorfangelegenheiten würden durch einen Ortsbeirat gebildet, der durch die übergeordnete Gemeinde-/Amtsvertretung gewählt wird.

Für den Kreisverband Lauenburg von Bündnis 90/Die Grünen besteht eine besondere Aufgabe darin, die unterschiedlichen Ausprägungen der Gemeindegrößen in einem einheitlichen Konzept zu vereinen. Grünen-Sprecher Holger Bartsch sagt dazu: „Die Gemeinden am Hamburg-Rand sind ungemein stärker als die Dörfer im ländlichen Raum. Bei einer Einwohnerzahl von mehr 3000 stellt sich ein Gemeindezusammenschluss anders dar, als bei Dörfern mit einigen Hundert Bewohnern. Es ist unabdingbar, dass die politischen Vertreter aller Regionen sich schon jetzt Gedanken über eine Neuausformung der Amtsordnung Gedanken machen. Diese Diskussion sollte auf einer möglichst breiten Basis geführt werden, um die Menschen der Dörfer und Gemeinden mitzunehmen und an der Entscheidung zu beteiligen. Schnellschüsse wie kürzlich aus dem Innenministerium sind ebenso wenig zielführend wie ein Auf-die-lange Bank-Schieben“.

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