Pressemeldung 22. Juli 2009

Grüne fragen: Soll der Wald zur Sperrzone werden?

Die Landesregierung Schleswig-Holstein plant die Neufassung des Landeswaldgesetzes. Trotz der Regierungskrise in Kiel und der Neuwahl des Landesparlamentes ist auf Grund einer sich abzeichnenden Mehrheit der Befürworter damit zu rechnen, dass das Gesetz in der vorgelegten Form schon im Herbst ratifiziert wird.

Angegebenes Ziel des Umweltministeriums ist es, im Waldrecht alle Regelungen „auf das erforderliche Maß" zu konzentrieren. Unter dieser Maßgabe sollen auch das Betretungsrecht, das Verbot der Aussetzung von gentechnisch modifizierten Pflanzen, der Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen z.B. in Moorgebieten, das Verbot der Düngung im Wald und der Erhalt von Alt- und Totholz aufgehoben werden. Die Waldbesitzer sollen künftig eine „größtmögliche Eigenverantwortlichkeit" erhalten; dies würde zugleich die Forstbehörden entlasten, heißt es. Bestimmungen wie Genehmigungspflichten für die Teilung von Waldgrundstücken, ein Vorkaufsrecht für das Land bei Veräußerungen von Natur- und Schutzwäldern, Vorschriften über die Ausweisung von Schutzwäldern sowie über die Erstellung eines Waldberichts der Landesregierung sollen ersatzlos entfallen.

Als strittig gilt insbesondere die Bestimmung, dass Wald-Spaziergänger in der so genannten Brut- und Setzzeit vom 1. Februar bis 15. Juni die markierten Wege nicht verlassen dürfen. Dies diene dem Schutz bedrohter Vögel wie Seeadlern, Kranichen und Schwarzstörchen, argumentiert das Ministerium. Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sieht das anders: „Das Betretungsverbot dient lediglich dazu, zweifelhafte Aktivitäten von Waldbesitzern und Jägern der lästigen Kontrolle der Allgemeinheit zu entziehen."

Dazu sagt Klaus Tormählen, Vorsitzender des Forstbetriebsausschusses: „Auch wenn unsere Kreisforsten von den gelockerten Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht betroffen sein werden, so ist ein Betretungsverbot der falsche Weg. Schutz der Natur ist nur ein vorgeschobenes Argument. Dass es mit den Naturschutzgedanken im Umweltministerium nicht weit her ist, beweisen die Streichungen von Bestimmungen, die einer ökologischen Waldwirtschaft dienen. Alle Wälder, gerade auch die privaten, üben eine Funktion für das Allgemeinwohl aus. Dazu gehören nicht nur Erholung, Ruhe und saubere Luft, sondern auch das Kennenlernen und Erleben von Natur. Das kann auf mit Recycling-Material befestigten Wegen nur sehr eingeschränkt erfolgen. Schleswig-Holstein wäre das erste Bundesland, das das Betreten des Waldes einschränkt."

Die Grünen rufen alle naturliebenden Bürger auf, in den Diskussionen bei Wahlveranstaltungen die geplanten Änderungen im Waldgesetz anzusprechen und den Erhalt des Betretungsrechtes und der ökologischen Waldfunktion einzufordern. Nach Ansicht der Grünen kann nur ein massiver Bürgerprotest noch die Lobbyparteien der Waldbesitzer und Jäger zu einer Umkehr bewegen.