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Franktionsgeschäftsordnung

Geschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Stadtvertretung Ratzeburg (ab Sitzungsperiode 2018-2023)

§ 1 - Mitglieder der Fraktion

a) Mitglieder der Fraktion ohne Einschränkungen sind die Bündnis Grünen-StadtvertreterInnen der Fraktion.

b) Die bürgerlichen Ausschussmitglieder und ihre StellvertreterInnen, die von der Grünen-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder von städtischen Beiräten sowie die für Aufsichtsrats- und sonstige Fachgremien benannten Personen sind stimmberechtigt bei der Genehmigung der Tagesordnung der Fraktionssitzung, bei Fragen, die ihre Zuständigkeit bzw. die damit im Zusammenhang stehenden Sachgebiete berühren. Die Mehrheit der Mitglieder der Fraktion ohne Einschränkungen entscheidet im Zweifelsfall über die Stimmberechtigung.

§ 2 - Aufgaben, Rechte und Pflichten

a) Aufgabe der Fraktion ist die Entwicklung, Förderung, Umsetzung und Verwirklichung einer Kommunalpolitik auf der Grundlage des Kommunalwahlprogramms und der Grundsätze von Bündnis 90 / Die Grünen. Die Fraktion berät auf ihren Sitzungen die für ihre Arbeit in Stadtvertretung, Ausschüssen, Beiräten und sonstigen Gremien relevanten Themenkomplexe, plant und berät die organisatorischen Angelegenheiten der Fraktion und deren Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus ist sie an Beschlüsse der Mitgliederversammlung des Orts- und des Kreisverbandes gebunden.

b) Die Fraktionsmitglieder vertreten in Stadtvertretung, Ausschüssen und sonstigen Gremien und in der Öffentlichkeit die Beschlüsse der Fraktion. Von den Beschlüssen abweichende Meinungen müssen als solche besonders gekennzeichnet werden.

c) Die Fraktionsmitglieder betreuen und bearbeiten die in ihre Gremienzuständigkeit fallenden Fachbereiche. Grundsätzlich stimmen sich alle Fraktionsmitglieder über ihre Arbeit miteinander ab. Bei Themenüberschneidungen muss eine Abstimmung mit den Zuständigen der anderen betroffenen Fachgebiete bzw. Gremien erfolgen. Bei Themen von zentraler politischer Bedeutung soll eine Abstimmung mit dem Ortsverband, bei Eilentscheidung mindestens mit der/dem Fraktionsvorsitzenden erfolgen.

d) Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit soll in Zusammenarbeit mit den OrtsverbandssprecherInnen erfolgen.

e) Die Fraktion kann zur Vorbereitung von Beschlüssen und zur weiteren Vertiefung einer Thematik Arbeitsgruppen einrichten. Die Arbeitsgruppen informieren regelmäßig über ihre Arbeit. Die Arbeitsgruppen sind in ihrer Arbeit unabhängig. Die zuständigen fachpolitischen Mitglieder der Fraktion sind gleichzeitig Sprecher/Innen der jeweiligen Arbeitsgruppe.

f) Zur Vorbereitung und Beratung des städtischen Haushalts kann die Fraktion die Stadt- und Ausschussmitglieder beauftragen, in Sondersitzungen Entscheidungsgrundlagen für die Fraktion zu beraten. Diese Sitzungen können auf Antrag nichtöffentlich sein.

g) Zur Abstimmung von internen Belangen und bei Angelegenheiten, in denen den StadtvertreterInnen Vertraulichkeit auferlegt ist, können die Fraktionsmitglieder nach § 1 (a) interne und nichtöffentliche Sondersitzungen durchführen. Die erweiterte Fraktion wird über die Ergebnisse der Sitzungen informiert.

§ 3 - Fraktionsvorsitz

a) Die Fraktion wählt aus der Mitte der Stadtvertreter/Innen die oder den Fraktionsvorsitzende/n und eine(n) Stellvertreter/in.

b) Die Wahl zum Fraktionsvorsitz findet turnusmäßig alle zweieinhalb Jahre statt. Der/die Fraktionsvorsitzende kann mit einfacher Mehrheit der Fraktion abgewählt werden, wenn ein entsprechender Antrag auf der Tagesordnung gestanden hat.

c) Die/der Fraktionsvorsitzende vertritt die Fraktion nach außen und gegenüber Parteigremien und hat insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Ortsvorstand und der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu entwickeln. Dabei kommt der/dem Fraktionsvorsitzenden im Besonderen die Funktion einer Sprecherin bzw. eines Sprechers zu. Sie/er koordiniert die Arbeitsplanung der Fraktion.

d) Die Fraktion ist auf ihrer nächsten Sitzung über alle an die/den Fraktionsvorsitzenden herangetragenen und von ihm getätigten Entscheidungen, Stellungnahmen und Einschätzungen zu unterrichten.

§ 4 - Fraktionssitzungen

a) Fraktionssitzungen finden regelmäßig mindestens einmal monatlich statt, mit Ausnahme von mindestens zweiwöchigen Sitzungspausen und Ferien. Alle Fraktionsmitglieder erhalten grundsätzlich eine Woche vorher über die/den Fraktionsvorsitzende(n) Einladungen per E-Mail.

b) Die Sitzungen sind parteiöffentlich. Die OV-Mitglieder sind über E-mail gleichzeitig mit den Fraktionsmitgliedern einzuladen, soweit sie eine E-mail-Adresse dem OV-Vorstand zugänglich gemacht haben. Die Regelung bezüglich der Nichtöffentlichkeit von Sitzungen ist analog den Vorgaben der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadt Ratzeburg anzuwenden (derzeit § 35 der GO1). Alle Anwesenden haben grundsätzlich Rederecht, wobei auf eine Quotierung der Redeliste zu achten ist. Das Rederecht kann mit Beschluss der nach § 1 (a) und (b) stimmberechtigten Mitglieder eingeschränkt werden.

c) Die/der Fraktionsvorsitzende stellt den Tagesordnungsvorschlag und das Sitzungsmaterial zusammen. Von den Fraktionsmitgliedern angemeldete Tagesordnungspunkte werden für die Tagesordnung vorgeschlagen. Die Tagesordnung wird zu Beginn einer Sitzung von der Fraktion mit einfacher Mehrheit beschlossen.

d) Die Beschlüsse der Fraktion werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden in offener Abstimmung gefasst, bei Personalentscheidungen auf Antrag geheim.

e) Die Fraktion ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der StadtvertreterInnen anwesend ist. Konnte ein Beschluss wegen Beschlussunfähigkeit nicht gefasst werden, gilt die Fraktion in der gleichen Angelegenheit bei der nächstfolgenden Sitzung als beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Fraktionsmitglieder. Dies gilt nicht für Personalentscheidungen. Die Regelung in Satz 2 von § 4 (e) gilt nicht für Fragen der Fraktionsgeschäftsordnung. Bei Fragen der Fraktionsgeschäftsordnung besteht Beschlussfähigkeit, wenn mindestens die Hälfte der StadtvertreterInnen anwesend ist.

f) Über die Fraktionssitzungen ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen und möglichst bald, spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung, an alle Mitglieder zu verschicken.

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