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In der letzten Bauausschusssitzung am 4. September 2008 haben die Grünen den folgenden Antrag zur Erstellung eines Schulwegsicherungsplans gestellt. Dieser Antrag wurde zunächst zur Beratung in die Fraktionen gezogen.  

Die Stadtvertretung beschließt:

Zur Sicherung des Schulweges für die Schülerinnen und Schüler Möllns sowie zur besseren Ausrichtung des öffentlichen Nahverkehrs und der anderen Verkehre in der Stadt und auf dem Schulberg  wird ein qualifiziertes Büro mit der Erstellung eines Schulwegsicherungsplans beauftragt.

Kinder, Jugendliche, Eltern- und Lehrerschaft werden in die Erarbeitung dieses Schulwegsicherungsplanes einbezogen. Die Erstellung des Schulwegsicherungsplans wird öffentlich ausgeschrieben.  Der Bauausschuss wählt das zu beauftragende Büro aus.

Begründung:

Mölln ist es in den letzten Jahren gelungen, seine Position als Bildungsstandort in der Region weiter auszubauen. Obwohl jeden Tag tausende von Schülerinnen und Schülern aus Mölln und der Region die verschiedenen Schulen unserer Stadt besuchen, fehlt es an einer umfassenden Evaluierung der tatsächlich entstehenden Verkehrsströme sowie an einem Konzept zur sinnvollen Lenkung der Verkehre und zur Sicherung dieser Wege für die Kinder und Jugendlichen.

Ziel dieses Planes ist zunächst die Bestandsaufnahme und Analyse des gegenwärtigen Zustandes der Verkehrssituation in der Stadt und der Schulwege. Im nächsten Schritt erst sollen - auch mit den Beteiligten Verbesserungsvorschläge für die bestehenden Probleme entwickelt werden.

Angesichts der derzeit katastrophalen Verkehrsbedingungen auf dem Schulberg sollen mit dem Schulwegsicherungsplan auch die Bedingungen dafür geschaffen werden, den Hol- und Bringverkehr mit PKW weitestgehend zu vermeiden. Zudem könnten zahlreiche Gefährdungspunkte für fahrradfahrende oder zufussgehende Schülerinnen und Schüler in der Stadt entschärft werden.

Die Politik der Stadt will mit dem Schulwegsicherungsplan auch deutlich machen, dass bei Entscheidungen und der Erarbeitung zukunftsweisender Konzepte für Mölln die Betroffenen stärker mit einzubeziehen und tatsächlich an den Entscheidungsfindungsprozessen zu beteiligen sind.

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