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Entsteht im Delvenauweg ein neues Gewerbegebiet mit „Geschmäckle“?

Der Verkäufer hat dieses Grundstück bereits an einen bekannten Möllner Investor verkauft, welcher und die Stadt Mölln überboten und es für einen (trotzdem noch) sehr günstigen Preis erworben hatte. Der Stadt Mölln bleibt daher nur die Übernahme des Kaufvertrages durch das sogenannte Vorkaufsrecht. 

Kernfrage der aktuellen Auseinandersetzung ist der von mehreren Fraktionen befürwortete Ankauf des Grundstücks durch die Stadt Mölln durch Ausübung dieses Vorkaufsrechtes. 

Die Kaufabsicht der Stadt Mölln ist nicht neu, bereits am 15.11.2018 hatte die Stadtvertretung eine sogenannte Vorkaufssatzung für das besagte Grundstück einstimmig beschlossen. Das Baugesetzbuch ermöglich Gemeinden zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für Gebiete, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, eine Vorkaufsrechtssatzung zu erlassen. Welche städtebaulichen Maßnahmen die Stadt Mölln für diese Fläche in Betracht zieht, ergibt sich aus der Vorlage zum Erlass der Satzung. Dort heißt es: "Perspektivisch ist hier eine Entwicklung in Richtung Gewerbegebiet angedacht."  Einem Ankauf durch die Stadt Mölln steht somit bei einem möglichen Besitzerwechsel nichts im Wege.

Die Auseinandersetzung geht darum, ob die Stadt das begründete Vorkaufsrecht nun auch zeitnah ausübt, oder diese Entwicklungsfläche einem der größten Investoren der Stadt überläßt. Die Möllner Grünen sprechen sich ausdrücklich für eine aktive Entwicklung solcher Flächen durch die Stadt aus. „Alle Möllner Bürger*innen sollen an den Gewinnen einer solchen Entwicklung beteiligt werden. Wenn landwirtschaftliche Fläche zu Bauland wird, darf dies nicht einigen wenigen Investoren überlassen werden.Die Differenz des aktuellen Kaufpreises zu dem Marktwert einer solchen entwickelten Fläche liegt bei über 1 Miol. EURO, warum sollte das ein Investor einstreichen und nicht die Stadt Mölln selber“ so Thomas Metz, Stadtvertreter der GRÜNEN.

"Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass nicht nur Investoren profitieren, sondern die Bürgerinnen und Bürger einen gestalterischen und finanziellenVorteil bei der Entwicklung ihrer Stadt geniessen." so Mechthild Rosker, Grüne Stadtvertreterin.

"Investoren haben oft ureigene Interessen und diese decken sich nicht immer mit denen der Stadt und ihren Bewohner*innen" so Regina Hälsig. "Investoren überplanen meist ein kleines Gebiet. Die Stadt hingegen ist verpflichtet,nicht nur den einen Bebauungsplan zu betrachten, sondern die gesamten Auswirkungen einer Maßnahme auf die Umgebung umfassend in die Überlegungen einzubeziehen. Welche Auswirkungen gibt es auf das Verkehrsgeschehen, auf die Abwassersituation oder auf das Kleinklima, sprich den Umweltschutz, um nur wenige Beispiele zu nennen. Leider werden solche Überlegungen in Mölln oft vernachlässigt. Die Verkehrsituation am Grambeker Weg ist hier ein Beispiel."

Manchmal entscheiden Investierende in der Hoffnung auf steigende Preise, Flächen zunächst brach liegen zu lassen, oderderen Entwicklungsziele eines Gebiet weichen fundamental von denen der Stadt ab. 

Investierende legen  ihr Hauptaugenmerk auf die eigenen Gewinne. Die Stadt sollte das Allgemeinwohl der Bürgerinnen und  Bürger als erstes Ziel haben.

Im konkreten Fall sollten Möllner Betriebe bevorzugt werden. Nur damit können wir sicher stellen, dass Ortsansäßige Betriebe, die sich vergrößern wollen, nicht abwandern. „Sollte sich zeigen, dass CORONA den Flächenbedarf bei Gewerbeimmobilien  verändert hat und auf der anderen Seite ein erhöhter Bedarf an günstigem Wohnraum besteht, kann die Stadt auf solche verändertenRahmenbedingungen nur reagieren und das öffentliche Interresse der Möllner Bevölkerung vertreten, wenn die Stadt intensiv in die Planung mit eingebunden wird als Eigentümerin der Fläche.



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