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Geesthacht, den 11. April 2008
Lobenswerter Weise war das Geesthachter Rathaus schon lange vor der neuen Gesetzgebung auf Initiative der Verwaltungsspitze zur rauchfreien Zone erklärt worden. Diese Regelung galt nicht für den „Fraktionstrakt“, die „Ehrenamtlichen“ sollten nicht eingeschränkt werden. Nicht gerade gerecht, aber wegen der noch fehlenden Rechtsgrundlage rechtlich möglich.
Seit Anfang 2008 gilt in Schleswig-Holstein das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“, womit eine eindeutige Rechtsgrundlage besteht!
Jetzt bestätigte auch das zuständige Kieler Sozialministerium die Auffassung der Fraktionsvorsitzenden Monika Bollmann: „Es gibt keine „Grauzone“ innerhalb des Rathauses, die derzeitige Praxis stellt einen Verstoß gegen die gesetzliche Regelung dar !“
„Ich fordere unseren Bürgermeister auf, das geltende Recht unverzüglich umzusetzen. Es kann nicht angehen, dass es ein Sonderrecht „Lex Selbstverwaltung“ im Geesthachter Rathaus gibt ! „ so Monika Bollmann.
Für die Fraktion
Monika Bollmann
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