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4. Juni: Frackinggesetzentwurf

Bundesregierung legt Mogelpackung vor

Vor drei Jahren war der Begriff „Fracking“ nahezu unbekannt, 2013 gingen Aufregung und Protest durchs Land und nach einer gewissen Ruhepause ist das Thema nun wieder brandaktuell.

Bei der Gewinnung der Energielieferanten Erdgas und Erdöl stehen nicht nur die unkonventionellen Verfahren (Fracking) im Kreuzfeuer der Kritik, sondern auch traditionelle Methoden, vor allem aber die Entsorgung von Abwässern und Abgasen im Untergrundgestein (Verpressung). Die teilweise unabsehbaren Risiken für Mensch und Umwelt, die diese Maßnahmen hervorrufen, haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen in den letzten Jahren aufgeschreckt und sensibilisiert.

Eine Regelung muss her, denn zurzeit gibt es weder die Erlaubnis noch ein Verbot für Fracking. Nun hat die Bundesregierung ein Gesetz vorgelegt. Es soll Fracking in vielen Regionen Deutschlands ermöglichen; in unserem Einzugsgebiet gibt es das „Aufsuchungsfeld Schwarzenbek“, das bis Börnsen und Reinbek reicht. Unter strengen Auflagen, so heißt es im Gesetz, wolle man Fracking zur Gasförderung aus wissenschaftlichen Gründen genehmigen. Worin besteht der Unterschied, wenn:

a.) Fracking allgemein freigegeben würde?
b.) Fracking aus wissenschaftlichen Gründen erlaubt wäre?

Da die Fracking-Technik in Verbindung mit senkrechter und anschließend waagerechter Bohrung neu in Deutschland wäre, müsste dieser Vorgang ohnehin wissenschaftlich untersucht und begleitet werden. Insofern ist ein Unterschied nicht auszumachen. Eine Mogelpackung, denn mit der von der großen Koalition eingebrachten Vorlage wird unter dem Deckmantel „Wissenschaft“ ein Fracking-Ermöglichungsgesetz geschaffen.

Der Umweltausschuss des Bundestags kann dieses Gesetz am 17. Juni 2015 in seiner Sitzung noch stoppen. Es hängt alles am Votum der 28 Umweltausschuss-Mitglieder von CDU/CSU und SPD, denn sie haben von allen Bundestags-Abgeordneten den größten Einfluss auf die Entscheidung – und Viele überlegen bereits, dem Fracking-Gesetz so nicht zuzustimmen.

Zu diesem Themenbereich fand am 4. Juni 2015 eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion im Bergedorfer Kulturzentrum Lola statt, die der ortsansässige Kreisverband der GRÜNEN organisierte. Es diskutierten: • Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie in Hamburg • Andreas Sikorski, Leiter des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) • Carin Schomann, freie Redakteurin und Mitglied der Bürgerinitiative „Fracking-Freies Hamburg"

Sachkundig moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Carola Timm, Kreisvorsitzende der GRÜNEN in Bergedorf und Mitglied der Hamburger Bürgerschaft.

Bedauerlicherweise konnte trotz wochenlanger, mehrfach erfolgter Anfragen, niemand von jenen Firmen für die Auseinandersetzung mit diesem umstrittenen Thema gewonnen werden.

Fracking: Das ist eine Methode zur Gewinnung von Erdgas aus tief liegendem Gestein. Dabei wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und jede Menge Chemikalien unter hohem Druck in den Boden gepresst. Das Gestein wird durch dieses Gemisch gebrochen und durch die entstandenen Risse kann das Gas austreten und gefördert werden. Aber ist das nicht viel zu viel Aufwand für relativ wenig Gas? Allein der Wasserverbrauch ist enorm. Zwischen acht und 19 Millionen Liter Wasser werden je nach Gasquelle benötigt. Dazu kommt: Um das Gestein zu brechen, werden dem Wasser noch tonnenweise Chemikalien hinzugeführt. Etwa 150 verschiedene Substanzen, von denen einige hochtoxisch (giftig) sein können. Die genaue Zusammensetzung der Chemikalien wird oft nicht öffentlich gemacht – und: Wieviel Schaden dieses Wasser anrichten kann, darüber gehen die Meinungen weit auseinander.

Fracking-Befürworter glauben, dass die vergiftete Frack-Flüssigkeit unter dem Deckel dieser gewaltigen Gesteinsschichten für immer verschlossen bleibt. Experten wie Dr. Martin Elsner vom Institut für Grundwasserökologie in München befürchten dagegen, dass hier das Bohrloch ein bisher unterschätztes Problem darstellen kann. Zwar sollten die giftigen Stoffe nicht ins Trinkwasser gelangen, befürchtet wird aber, dass etwa ein mit Chemikalien verschmutzter Bohrer mit Trinkwasser Kontakt bekommen könne. Besondere Gefahr lauert bei schlecht präparierten Bohrungen oder wenn im Laufe der Zeit das Material nachlässt. Eine vollkommene Sicherheit gibt es nicht: In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Praxis aber schon.

Eines ist jetzt schon unausweichliche Realität: Der Flowback, das verunreinigte Lagerstättenwasser, das im Zuge der Erdgasförderung wieder an die Oberfläche zurückkommt, muss entsorgt werden. Und dabei spielt es keine Rolle, ob vorweg mit oder ohne den Zusatz von Chemikalien gefrackt wurde; was da an die Oberfläche kommt, ist hochgiftig.

Unsere Trinkwasserversorgung muss absoluten Vorrang haben. Dem aber wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht.

Beim Abwägen von wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Natur sollten wir uns in Deutschland auf die Seite der Natur schlagen. Bei einer Technik mit so vielen Unbekannten ist das Risiko zu hoch. Wie bei der Atomkraft geschehen, dürfen wir in der Bundesrepublik nicht den gleichen Fehler machen und auf die falsche Energie setzen. Fracking verlängert das Zeitalter fossiler Energien um einige Jahre und behindert den Ausbau regenerativer Energiequellen wie z.B. Wind und Sonne.

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