Rede zum Thema

"Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltung"

im Kreistag am 15. Februar 2018
von Klaus Tormählen

Der Kreispräsident hat uns im Herbst ein Buch übergeben: 150 Jahre Kreise in SH. Darin findet sich ein Beitrag von Sönke Schulz, Landkreistagsgeschäftsführer. In dem Beitrag wird dargestellt, dass uns als Selbstverwaltung ein Gestaltungsspielraum zusteht. Wir haben den Gestaltungsspielraum in den letzten 15 Jahren kaum wahrgenommen. Immer stand die Knappheit der finanziellen Mittel im Vordergrund.

Es gibt aber eine andere Möglichkeit, gestalterisch tätig zu sein. Und die liegt bei uns Abgeordneten. Deshalb mein Appell an alle die wieder antreten: Wir können selbst Konzepte und Pläne erarbeiten, mit dem Ziel, mehr für die Bürger zu erreichen. Wir müssen nicht immer die Verwaltung mit Aufträgen zuschütten. Wir sind 45 Abgeordnete. Wir haben ein großes Potential. Nur müssen wir es auch nützen.

Und mein weiterer Appell: Nehmen wir die Neuen in diese Richtung mit. Ich habe Angst, dass wir ein Abnickparlament ohne eigenen Ideen und eigene Kreativität werden. Was wäre zu tun?

Wir brauchen dringend mehr Unterstützung für die Kommunen. In der Kreisordnung §2 steht: „Soweit die öffentlichen Aufgaben von den kreisangehörigen Gemeinden und Ämtern wegen geringer Leistungsfähigkeit und Größe nicht erfüllt werden können und soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, sind die Kreise berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen.“ Weiterhin brauchen wir Ideen bzw. Hilfe für unsere Beratungsstellen, wie z.B. die Insolvenzberatung und so weiter.

Wir müssen aufpassen, dass uns die Kompetenz für freiwillige Leistungen nicht entgleitet. Wer hat Sönke Schulz gelesen? Ich empfehle dringend diese Lektüre.