Rede Lebensmittelverordnung 11.12.2014

Von Uta Röpcke

Sehr geehrter Herr Kreispräsident, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Grüne haben sich schon immer für eine klare, für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln eingesetzt. Dazu gehört für uns beispielsweise auch eine verpflichtende Regelung für die Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs, das heißt eine rechtlich bindende Definition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ sowie die verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung für tierische Produkte.

Im Juni 2013 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag sich auf Antrag der Piratenfraktion mit diesem Thema intensiv auseinander gesetzt, was wir grundsätzlich sehr begrüßen .

Bei dieser Debatte hat die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zum wiederholten Male deutlich gemacht, dass eine EU-weite Regelung erforderlich ist, denn verarbeitete Lebensmittel werden EU-weit gehandelt und enthalten oft Bestandteile aus mehreren Staaten. Eine rein nationale Regelung macht daher wenig Sinn, eine Regelung auf Länder- oder womöglich Kreisebene noch viel weniger.

Auch die Verbraucherzentralen halten dies im Übrigen für den einzig richtigen Weg. Auch sie haben schon lange eine Änderung der Europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung gefordert.

Diese Änderung ist mittlerweile beschlossene Sache. Wie dem vorliegenden Antrag der FDP zu entnehmen ist, erlangt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 (LMIV) am 12.12.2011 zum 13.12.2014 Gültigkeit. Die LMIV ermächtigt die EU-Mitgliedsstaaten zur Erlassung entsprechender nationaler Durchführungsbestimmungen.

Eine Frage ist, warum diese nach immerhin 3 Jahren, die seit Beschluss der LMIV verstrichen sind, immer noch nicht vorliegen? Und wenn ich erinnern darf: 2011 war noch eine Koalition aus FDP/CDU im Bund an der Regierungen, jetzt die Große Koalition von CDU/SPD.

Der Bund hat es lediglich geschafft, dem Bundesrat vergangene Woche einen Entwurf für eine Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) vorzulegen, der vor knapp 2 Wochen, am 28.11.2014, auch zugestimmt wurde. Damit tritt die VorlLMIEV rechtzeitig zum 13.12.14 in Kraft!

Die in ihr enthaltenen Regelungen sehen alle denkbaren schriftlichen, elektronischen und mündlichen (bei schriftlicher Dokumentation) Informationsmöglichkeiten vor, damit besteht für Unternehmerinnen und Unternehmer eine größtmögliche Flexibilität. Allerdings enthält die VorlLMIEV noch keine Ahndungsmöglichkeiten, diese sollen in Kürze im Rahmen einer umfassenden nationalen Durchführungsverordnung erlassen werden.

Und damit möchte ich zu unserer Haltung zu dem vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion kommen.

Einige Argumente in der Antragsbegründung werden mit meinen Ausführungen entkräftet: - Die Prüfer sind nicht gezwungen, sich eigene Prüfkriterien zu erarbeiten, das ist mit dem Inkrafttreten der VorlLMIEV nicht erforderlich. - Was die Schulungen angeht, so sind die grundlegenden Änderungen seit 2011 bekannt, Schulungsmöglichkeiten waren also gegeben. - Die Kreise selbst scheinen seitens des MELUR gut informiert, denn nach Ministeriumsangaben gab es bis vor einer Woche keinerlei Anfragen von Seiten der Kreise. Das MELUR informiert die Kreise kontinuierlich und steht auch jederzeit zu Fachgesprächen zur Verfügung.

Allerdings sollte der Bund aufgefordert werden, zügig endgültige Durchführungsvorschriften zu dieser Verordnung zu erarbeiten, damit Verstöße geahndet werden können. Das Land SH hat gemeinsam mit NRW dies bei der Bundesratssitzung auch so zu Protokoll gegeben . Es bleibt nun zu hoffen, dass der Bund, der jetzt am Zuge ist – und nicht das MELUR ! – zügig eine nationale Lösung herbeiführt.

Einer Übergangsregelung bedarf es nach der Bundesratsentscheidung am 28.11.14 nicht mehr.

Klug wäre, das zuständige Landesministerium in dieser Angelegenheit so gut wie möglich zu unterstützen, statt es für Zustände im Landkreis verantwortlich zu machen, die definitiv außerhalb seiner Kompetenzen liegen.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lehnt den Antrag der FDP Fraktion aus den oben ausgeführten Gründen ab!