Rede im Kreistag am 19. Juni 2014
zum Antrag "Uetersener Appell" der CDU 
von Klaus Tormählen

Zum FAG gab es an dieser Stelle schon im Herbst letzten Jahres eine Auseinandersetzung. Inzwischen sind die Kriterien zur Neuverteilung der Finanzmittel weiterentwickelt worden. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen nur wenig geändert. Das Hauptproblem: Die Gesamtausgleichssumme ist zu klein. Das Land befindet sich ebenso in der Konsolidierung wie wir und wie viele andere Kreise und Städte. Das Land kann daher nicht mehr in den Ausgleichstopf hineingeben. Das wird zwar vielerseits anders gesehen, aber ich weiß nicht, wie das bei 27 Milliarden Euro Schulden im Land gehen soll. Die als wohlhabend eingestuften Kreise und Kommunen haben meist auch nichts übrig, so dass auch sie nichts oder nur wenig zur Verteilungsmasse hinzufügen können, was für einen wirklichen Ausgleich zielführend wäre. So kommt es, wie es kommen muss: Kreise, Kommunen und Städte erhalten zu wenig bzw. zahlen oben drauf. Am meisten gekniffenen sind im vorgelegten Entwurf die Kreise. Daran kann man nicht vorbeidiskutieren, auch wenn vom Innenministerium andere Verlautbarungen kommen.

Das ist im Appell auch so dargestellt und deshalb unterstützen wir diesen und damit auch diesen Antrag. Richtig ist auch, dass der Appell zur Lösung der Finanzprobleme den Blick auf die richtige Adresse lenkt: den Bund. Die Antragstellerin heute, die CDU fordert ja, dass wir uns nachdrücklich und in vollem Umfang dem Appell anschließen. Das wollen wir tun. Darin steht u.a. „die Kreise müssen wieder in die Lage versetzt werden, ihre vom Bund und Land aufgegebenen Pflichtaufgaben insbesondere im Jugend- und Sozialbereich im Kern auch mit staatlichen Finanzzuweisungen finanzieren zu können.“ Das genau ist es. Gerade dies haben wir auch in unserem Antrag im letzten Kreistag gefordert, wo die CDU allerdings nicht zugestimmt hat. Wir hatten gefordert, einen Appell an Land zu richten, in einer Bundesratsinitiative und die mangelhafte Erstattung von Bundesaufgaben anzumahnen.

Ob nun über FAG oder anders, darauf haben wir uns nicht festgelegt. Denn es ist unerheblich, ob die Zahlung wie bei der Grundsicherung den Kreisen direkt erlassen wird oder über das FAG. Im Uetersener Appell steht auch, dass die erforderlichen und nicht verausgabten Kosten für den Vollzug der vom Bund und Land vorgegebenen Ausgaben zur Grundlage des FAG gemacht werden müssen. Die Ausstattung muss am Bedarf und nicht am Ausgabewillen orientiert sein. Wie von der Verwaltung vorgerechnet hat der Bedarf bei uns im Kreis eine Summe: Knapp 29 Millionen Euro im Jahr Defizit bei den Sozialausgaben. Diese Lücke muss nicht direkt, sie kann auch durch den Finanzausgleich erstattet werden. Insofern ist der Appell durchaus zielführend. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Wir finden es gut, dass Sie mit diesem Appell nachträglich unsere Forderung aus dem letzten Kreistag unterstützen, die sie im März noch abgelehnt hatten.

Dann noch zur Kreisumlage.
Wir sehen es so, dass die Kreisumlage aktuell missbraucht wird, um den Kreisen einen Teil der durch die hohen Lasten von Bundesaufgaben entstandenen Lücken zu erstatten. Die Kreisumlage hat eigentlich die Funktion, vom Kreis für die Kommunen wahrgenommene Aufgaben zu bezahlen, nicht aber Bundesaufgaben. Dieser vom Bund zu verantwortende Missbrauch macht am Ende auch die Kommunen ärmer. Man sieht hier, wie Kreise und Kommunen verbandelt sind. Insofern ist der Uetersener Appell auch eine Sache, die die Kommunen angeht. Zum Appell gehört auch eine Betrachtung über die Verfassungsmäßigkeit. Auch diesen Aspekt hatten wir im März-Antrag angesprochen. Dem wollten Sie nicht folgen. Im Appell wird sogar eine Verfassungsklage angedroht. Jetzt sind Sie dabei, wie schön.

Im Landkreistag hatte ich gefragt: „Wo bleibt der Aufschrei gegen die Diskrepanz zwischen der Vergabe von Aufgaben und der zugehörigen Finanzierung.“ Dies hier ist jetzt einer.