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Antrag zur Kreistagssitzung am 4. November 2004

Wasserkraftwerk am Stauwehr Geesthacht

Der Kreis nimmt Kontakt mit der Firma Vattenfall auf und klärt folgende Fragen:

1. Ist die Wirtschaftlichkeit eines Wasserkraftwerkes an der Staustufe des Geesthachter Elbwehres unter den Bedingungen der Neufassung des Erneuerbare Ener­gien Gesetzes (EEG) geprüft worden?

  • Wenn ja, wie lautet das Ergebnis?
  • Wenn nein, hat die Firma Vattenfall eine Prüfung in absehbarer Zeit vor?
  • Wenn nein, kann die Firma Vattenfall auf Grund weiter zurückliegender Prüfungen eine Beurteilung über einen wirtschaftlichen Betrieb unter den neuen Bedingungen des EEG abgeben?

2. Sind der Firma Vattenfall aktuelle Pläne von Dritten bekannt, die die Nutzung der Wasserkraft am Geesthachter Wehr vorhaben?

Für den Fall, dass keine Prüfergebnisse vorliegen, derzeit keine Beurteilung gegeben ist und auch Dritte keine Nutzung am Wehr vorhaben, klärt der Kreis in Zusammenarbeit mit Vattenfall die Fragen der Machbarkeit und des wirtschaftlichen Betriebes eines Wasserkraftwerkes in Eigenregie.

Begründung

Seit vielen Jahren gibt es Ideen und Anregungen zur Nutzung des Geesthachter Stauwehres für die Stromgewinnung, zuletzt durch die Agenda 21-Gruppe der Stadt Geesthacht und die Junge Union Geesthacht.

Seit Inkrafttreten der Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) werden auch Wasserkraftwerke gefördert. Das EEG erlaubt jetzt auch Konzernen, Betreiber von Wasserkraftwerken zu sein.

Im April 1956 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Hamburger Elektrizitätswerke (HEW, heute Vattenfall) ein Regierungsabkommen über die Errichtung der Staustufe Geesthacht geschlossen. Darin hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, den HEW ein Recht zur Nutzung der Wasserkraft am Wehr Geesthacht durch den eigenverantwortlichen Bau und Betrieb eines Laufkraftwerkes zu überlassen, sofern diese sich zur angemessenen Zahlung eines Nutzungsentgeldes verpflichten.

Nach der Wende 1990 bemühten sich ein schwedischer Konzern, eine deutsch/ schwei­zerische Firma und ein Interessent aus Holzminden um die Nutzung der Wasserkraft. Private Berechnungen im Zeitraum 1989 und 1992 ergaben, dass ein Betrieb mit Rohrturbinen nicht wirtschaftlich ist. Recherchen der Agenda 21-Gruppe der Stadt Geesthacht ergaben, dass ein Betrieb mit Laufrädern als neue Entwicklung in der Wasserkraft einen wirtschaftlicheren Betrieb ermöglichen könnten. Laufräder scheinen bei den über den Tag ständig wechselnden Fallhöhen und der eher niedrigen Fallhöhe von durchschnittlich 4m am Wehr Geesthacht besonders geeignet zu sein.

Ein besonderes Augenmerk gilt der Frage, ob das Wasserkraftwerk eine Fischfalle sein könnte. Das Wehr Geesthacht ist eines der wenigen großen Hindernisse in deutschen Flüssen, dass mit einer sehr gut funktionierenden Fischtreppe ausgestattet ist. Die Fische von den Turbinen fernzuhalten, dürfte das größte Problem für das Kraftwerk werden. Denn auch die unterhaltsamste Fischtreppe nützt nichts, wenn die Fische trotzdem in den Kraftwerkskanal selbst gelangen und mit der reißenden Strömung durch die Turbinenschaufeln gewirbelt werden. Hundertprozentigen Schutz könnte nur ein äußerst engmaschiges Sieb am Einlauf des Kraftwerkskanals geben. Je kleiner aber die Löcher, desto größer muss das Einlaufbauwerk werden – eine Kostenfrage. Der Vorteil der ökologisch unbedenklichen Nutzung der Wasserkraft gegenüber dem Verlust an Fischen, die den Weg durch das Wasserrad nicht überstehen, könnte bedeutungsvoll für die Entscheidung zum Bau sein.

 

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