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Antrag zur Kreistagssitzung am 2. November 2006

Abgabe Elektroaltgeräte im Handel
 

Der Kreis entwickelt ein verbraucherfreundliches Konzept zur Sammlung ausrangierter Elek­trokleingeräte. Kernpunkt ist die Rücknahme außer in den Sammelstellen der Abfall-Wirtschaftsgesellschaft (AWL) auch durch den Elektrohandel. Dazu fordert der Kreis die AWL auf, mit dem Elektrohandel in Verhandlungen zu treten, damit dieser die Elektro-Altgeräte der Kunden ohne weitere Kosten annimmt.

Begründung

Seit dem Start der Umsetzung des Elektro-Gesetzes vom 24. März dieses Jahres müssen die Verbraucher die Altgeräte getrennt sammeln. Auch kleine Geräte wie Toaster und Anrufbeantworter dürfen nicht mehr in die Mülltonne. Eine Rücknahme beim Fachhandel erleichtert den Verbrauchern die umweltfreundliche Entsorgung, ohne dass dafür ein neues Gerät über den Ladentische gehen muss. Das Gesetz selbst nimmt den Handel nicht in die Sammelpflicht.

Nach unserer Ansicht kann das Elektro-Gesetz nur erfolgreich sein, wenn ein verbraucherfreundliches Rücknahmesystem gegeben ist. Nur wenn die Geräte einer Getrenntsammlung zugeführt werden, können die in ihnen enthaltenen Wertstoffe wieder verwertet werden. Für die Verbraucher ist es häufig bequemer, für die Abgabe ein Geschäft anstelle eines Wertstoffhofes aufzusuchen.

In anderen Landkreisen hat sich die die kostenfreie Abgabe von Kleingeräten beim Handel als erfolgreich erwiesen. Für große Geräte könnte die AWL die Sammlung frei Haus anbieten.

Bei Umsetzung des benutzerfreundlichen Abgabesystems könnte sich der Kreis am Wettbewerb zum „Green Electronic-Preises“ beteiligen. Das Projekt wird vom Umwelt-Bundesamt gefördert.

 

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